Studie „Gewinnung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie „Gewinnung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Studie „Gewinnung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin, Deutschlandweit
Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an Lehrkräften ist Grundvoraussetzung für den Erhalt/Ausbau fachschulischer Ausbildungsgänge. Über diese Expertise sollen die gesamten Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt werden.
Dabei sind auch unterschiedliche Studienrichtungen zu erfassen und entsprechend der Aufgabenstellung auszuwerten, die unter anderem den Einsatz der Absolventinnen und Absolventen als Lehrkräfte der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik ermöglichen.
Eine Auflistung nach Bundesländern und das Aufzeigen von möglichen Länderspezifika wird erwartet, dabei sollen die in jüngster Zeit neu entstandenen oder im Entstehen begriffenen Ausbildungsgänge mit einbezogen werden
Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten von Quereinstiegen erforscht werden. Dazu gehört auch das Aufzeigen von Hinweisen auf bestehende und von Vorschlägen zu möglichen Qualifizierungsmodellen inklusiver einer Chancen- und Risikobetrachtung.
Aufgrund der derzeitigen Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für Sozialpädagogik ist eine Analyse zum Bestand und zum derzeitigen und zukünftigen Bedarf an Fachschullehrkräften (nach Möglichkeit nach Ländern) erforderlich.
Die Studie soll Gelingensbedingungen zur Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen und Empfehlungen für weitere mögliche Aktivitäten von Bund und Ländern daraus ableiten.
Forschungsleitfragen:
- Welche Studiengänge qualifizieren Lehrkräfte für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe (gegliedert nach Studiengängen, Abschlüssen, Vollzeit, Teilzeit, Dual-, Digital- oder Fernstudiengang und Ländern)?
- Wie viele Ausbildungskapazitäten stehen für diesen Bereich zu Verfügung?
- Wie viele Absolventinnen und Absolventen werden ausgebildet?
- Wie viele Lehrkräfte für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es und wie gestaltet sich der Bedarf bis 2030 (nach Bundesländern)?
- Welche Einstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es für Quereinsteigende mit einer einschlägigen bzw. ohne eine einschlägige Vorqualifizierung?
- Welche unterschiedlichen Modelle zur Gewinnung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es in den Ländern?
- Welche Gelingensbedingungen und Handlungsempfehlungen zur Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften für die berufliche Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe können identifiziert werden?
Optionale Leistungen:
Analyse von Konzepten an Hochschulen und Universitäten unter der Berücksichtigung arbeitsfeldspezifischer Spezialisierungen für den Einsatz als Lehrkraft für die Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
Optionale Leistungen:
Analyse von Konzepten an Hochschulen und Universitäten unter der Berücksichtigung arbeitsfeldspezifischer Spezialisierungen für den Einsatz als Lehrkraft für die Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Durchführung von Forschungsprojekte im Feld der Kinder- und Jugendhilfe
h) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Organisation von Fachveranstaltungen (Workshops)
i) Nachweis von Erfahrung in Bezug auf wissenschaftsbasierte Beratung von Politik und Praxis zu Themen der Kinder- und Jugendhilfe
j) Nachweis von Erfahrungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Systeme der Fachkräfteausbildung in der Kinder- und Jugendhilfe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 22.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.