Anschaffung und Implementierung einer Fuhrparkmanagement-Software
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung und Implementierung einer Fuhrparkmanagement-Software
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Verlängerungsoption zweimalig um 12 Monate bzgl. Wartung/Pflege und Support.
Bewertung der geeigneten und vergleichbaren Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in dem Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Mindestens 1 Referenz muss dabei ein SAP-AddOn beinhalten.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Für jede über die Mindestanforderung hinausgehende Referenz in dem Bereich der Softwarelösung für Fuhrparks erhält der Bieter jeweils 10 Punkte.
Wenn das Referenzprojekt zusätzlich für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde, erhält der Bieter jeweils 5 Punkte.
Für jede über die Mindestanforderung hinausgehende Referenz, die ein SAP-AddOn beinhaltete, erhält der Bieter jeweils 5 Punkte.
Insgesamt werden maximal 10 Referenzen bewertet. Ein Bieter kann maximal 175 Punkte erhalten.
Ausweislich der Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen,
auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV) beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
4. Eigenerklärung iRd Russland-Sanktionen
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Gesamtumsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). (Formblatt F3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Zu 1) Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
1. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Branche des Auftraggebers (AG), mit Kontaktstelle des AG und Angabe, ob es soch um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen
Leistung nachvollziehbar zu belegen) - Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt F4.1 ist zu verwenden.
2. Zum Nachweis der Vertrautheit im Umgang mit den Methodiken des BSI IT-Grundschutzes ist vom Bieter entweder - der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz in Kopie einzureichen
- oder als BSI IT-Grundschutz Praktiker zertifiziertes Personal benennen
- oder drei Referenzprojekt in einem vergleichbaren Umfang und unter Einbeziehung der BSI IT-Grundschutz Methodiken aus den letzten drei Jahren einzureichen.
Reicht der Bieter als Nachweis drei Referenzprojekte ein, sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (AG)
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in dem Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Mindestens 1 Referenz muss dabei ein SAP-AddOn beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).