Allgefahrenversicherung (Sachversicherung, Maschinenversicherung und teilweise Betriebsunterbrechungsversicherung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22_3986
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swb-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgefahrenversicherung (Sachversicherung, Maschinenversicherung und teilweise Betriebsunterbrechungsversicherung)
Beschaffung einer Allgefahrenversicherung (Sach-, Maschinenversicherung inkl. teilweiser Betriebsunterbrechungsversicherung) für die stationären und mobilen Risiken der swb AG sowie der angeschlossen Tochterunternehmen. Die zu versichernden Risiken umfassen sowohl Verwaltungs- als auch Kraftwerksstandorte. Detaillierte Informationen zu den Risiken sowie zum Deckungsumfang enthalten die Vergabeunterlagen
(Anlagen A bis E). Diese werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote zur Verfügung gestellt.
Versicherte Standorte sind insbesondere Bremen und Bremerhaven. Mitversicherte Unternehmen sind im wesentlichen:
- swb Beleuchtung GmbH
- swb Bremerhaven GmbH
- swb Entsorgung GmbH & Co. KG
- swb Erzeugung AG & Co. KG
- swb Services AG & Co. KG
- swb Vertrieb Bremen GmbH
- swb Vertrieb Bremerhaven GmbH
- wesernetz Bremen GmbH
- wesernetz Bremerhaven GmbH
- wesernetz Stuhr GmbH & Co. KG
- wesernetz Weyhe GmbH & Co. KG
Die vorliegende Ausschreibung unterteilt sich in zwei Lose:
- Los 1: Vertragsführung
- Los 2: Vertragsbeteiligung
Vertragsführung
swb AG Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen
Los 1 Vertragsführung (30%)
Vertragsführung im Rahmen der Allgefahrenversicherung für die Risiken der swb AG sowie deren angeschlossenen Unternehmen mit einer festen Führungsquote von 30%. Zu den Aufgaben der Vertragsführung gehören im wesentlichen die Durchführung und Abrechnung des Vertrages einschließlich der Schadenregulierung für alle beteiligten Versicherer. Die hierfür zu erhebene Gesamtführungsprovision ist mit der verbindlichen Angebotsabgabe im Preisblatt (Anlage 9) anzugeben. Die Angabe der Gesamtführungsprovision ist rein informatorisch und fließt in keiner Weise in die Angebotswertung ein. Diese dient lediglich der Information der Bieter für Los 2.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich, sofern er nicht durch die Vertragsparteien innerhalb der bestehenden Kündigungsfristen gekündigt wird.
Es wird eine feste Führungsquote vorgegeben, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (Gesamtprämie). Nur ein Angebot erhält den Zuschlag für dieses Los und kann an der Vergabe im Rahmen von Los 2 nicht teilnehmen.
Vertragsbeteiligung
swb AG Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen
Vertragsbeteiligung (insgesamt 70%) im Rahmen der Allgefahrenversicherung für die Risiken der swb AG sowie deren angeschlossenen Unternehmen. Anzubieten ist eine Beteiligungsquote von mindestens 5%. Die beauftragten Quoten können hiervon nach Maßgabe von Anlage 5 der Vergabeunterlagen abweichen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich, sofern er nicht von den Vertragsparteien innerhalb der bestehenden Kündigungsfristen gekündigt wird.
Der Preis (Gesamtprämie) und die Vertragsbedingungen (Besondere Vereinbarungen) stehen bereits fest und sind daher kein Zuschlagskriterium. Es erfolgt somit innerhalb von Los 2 keine Auswahl einzelner Angebote, sondern eine Aufteilung der Beteiligungsquoten auf die Bieter gemäß der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen dargestellten Methode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend).
2. Nachweis der Zulassung zum Geschäftsbetrieb der Sachversicherung in Deutschland oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache
1. Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate)
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate)
4. Unterzeichneter Lieferantenkodex swb oder gleichwertig
5. Die Bewerber erklären, dass Sie den Bremischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) entsprechen und diese einhalten, Nachweis durch Bewerbereigenerklärung
Für Los 1 und 2:
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 30% bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5% des Vertrages zeichnen zu können. Nachweis durch Bewerbereigenerklärung.
1. Bestätigung, das der Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abgewickelt wird (mündlich und schriftlich), Nachweis durch Bewerbereigenerklärung
2. Bei der Bewerbung als sogenannter Führungs- oder Alleinversicherer im Rahmen von Los 1, müssen 2 Referenzen benannt werden, dass der Bewerber aktuell oder in den letzten 3 Jahren als Führungs- oder Alleinversicherer im Bereich Kraftwerkstechnik tätig ist bzw. war.
Folgende Angaben sollte die Darstellung beinhalten:
- Kunde (möglichst unter Angabe) inkl. Ansprechpartner/Branche
- Versicherungssparten
Es gelten im Übrigen die Teilnahmeregeln und -kriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Bieterinformation.
Über die o.g. Nachweise hinaus sind weitere Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, insbesondere
- Angaben zum Unternehmen,
- Vertraulichkeitserklärung,
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- Erklärung über Einhaltung des Lieferantenkodex für Lieferanten des swb-Konzerns,
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
- ggf. Erklärung zu Eignungsleihe.
Die Eignungsnachweise und weiteren Erklärungen sind gemäß den Anforderungen der Bieterinformation und des Formulars Teilnahmeantrag (Anlage 3 zur Bieterinformation) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Anlage 3 Vordruck 9)
Abweichend zu Kapitel I.3 dieser Bekanntmachung stellt der Auftraggeber die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVR1HT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]