Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 079-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten im Zuge einer enegetischen Sanierung eines leergezogenen Seniorenheimes, bestehend u.a. aus:
-Herstellen von Baustrom
-34 Wohnungsinstallationen Aufstockung
-112 Wohnungsinstallationen in modernisierten Wohnungen
-Zentralisation, Steigeleitungen, Breitband, Telekommunikation
Gegensprechanlage
-Blitzschutz für das gesamte Gebäude
Eiserfelder Ring 9 in 13583 Berlin
Beschreibung der Gesamtmaßnahme
Energetische Sanierung eines bestehenden Seniorenheimes mit ca. 3.700 m2
Wohnfläche, Strangsanierung einschl. Haustechnik , WDVS, und neuen Fenstern.
Schlüsselfertige Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit ca. 1.100 m2 Wohnfläche
in Stahlleichtbauweise
Beschreibung der Beschaffung / Art und Umfang der Bauleistungen des Gewerks Elektroinstallationsarbeiten. Zur Ausführung kommen:
Baustrom für das gesamte Bauvorhaben
34 Wohnungsinstallationen für die Aufstockung
112 Wohnungsinstallationen für Modernisierung / Instandsetzung
3 Elektroinstallationen für allgemeine Bereiche
Zentralisation, Steigeleitungen, Breitband, Telekommunikation
Gegensprechanlage
Blitzschutz für das gesamte Gebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass:
- er/sie alle gewerbe- und insb. handwerksrechtlichen Voraussetzungen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung anwendbar sind,
- bei ihm/ihnen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU Abs. 4 und 6 VOB/A vorliegen,
- keine dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung im Sinne des § 6e EU Abs. 1 VOB/A begangen hat,
- er seine/sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt/erfüllt haben und erfüllen,
- er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Regelungen des BerlAVG einzuhalten,
- er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher odergleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen,
- er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz- MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden
Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Gesamtjahresumsätze und die Netto-Jahresumsätze vergleichbarer Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss.
Gefordert sind Mindestangaben zu Referenzen von mindestens 4 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbaren Leistungen. Unter Beachtung der im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen sind außerdem Angaben zur Kapazität anhand der Darstellung der personellen Ausstattung der letzten 3 Geschäftsjahre zu machen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert): für Personen- und Sachschäden: 2.5 Mio. Euro, für Vermögensschäden: 0.5 Mio. Euro zu erbringen und diese Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrecht zu halten.
Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des AG Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers auf den Formblättern (Anlagen 4-6) beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Vergabeverfahren, Einreichung der Angebote und Submission über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nah Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]