2021/125 Neubau von 3 Landestegen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021/125 Neubau von 3 Landestegen
Bremerhaven, Columbuskaje, Zollfreigebiet
Auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung plant, erstellt, liefert und errichtet der AN drei betriebsbereite Passagierbrücken zur Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen.
Grundsätzlich haben die Passagierbrücken folgende Anforderungen zu erfüllen und sind entsprechend für einen solchen Betrieb ausgelegt:
• Jede Brücke soll in der Lage sein 1.850 Passagiere/h bei Wasserstands Änderungen im Normalfall von mindestens 3,77 m abzufertigen.
• Die Abmessungen der Brücke betragen hierbei ca. 57 m x 13 m x 20m
• Die Abfertigung eines Kreuzfahrtschiffes mit bis zu 6.500 Passagieren soll mit 2 Brücken erfolgen.
• Eine Abfertigung der Passagiere von größeren Schiffen kann zudem getrennt nach Inbound/ Outbound realisiert werden. Zwei unabhängig voneinander zu bedienende Passagierbrücken können das Ein- und Ausschiffen parallel ermöglichen.
• Die Abfertigung der Passagiere erfolgt bei jeder Witterung und zu jeder Tages- oder Nachtzeit.
• Die auskragenden Rettungsboote, welche mit einem Abstand von der Außenwand des Schiffes von bis zu 7 Metern überhängen, dürfen beim Anlegemanöver, bei dem Betrieb der Brücke und bei der Nachpositionierung nicht stören.
• Es soll eine Gewährleistung der Schiffsabfertigung unter Beachtung der besonderen Rahmenbedingungen, wie etwa Tidenhub, der variierenden, unterschiedlichen Positionen der Ein- u. Ausstiegsluken, operative Einschränkungen auf der Kaioperationsfläche (Betriebsstraße, Bahngleise, Lage Vertäuungspoller, Abfertigung), Berücksichtigung der Verortung von Schiffsposition (Vertäuung) und Terminalgebäude bzw. dem Hochsteg erfolgen.
• Mindestens der erste der drei Landestege muss spätestens am 28.02.2023 betriebsfertig vor Ort errichtet sein.
• Der letzte der 3 Landestege ist spätestens am 09.08.2023 betriebsfertig vor Ort in Funktion zu setzen.
In der Projektentwicklung haben die bremenports GmbH & Co. KG zusammen mit der Planungs-ARGE die betrieblichen und konstruktiven Anforderungen an die Passagierbrücken gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. Auf Basis dieser Planung und aufgrund der baulichen und funktionalen Vorgaben werden einteilige Passagierbrücken mit einem durchgehenden Tunnel bevorzugt.
Die nachfolgenden Angaben und Informationen entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung. Aufgrund des Planungsstadiums können einige Parameter und Rahmenbedingungen im weiteren Planungsverlauf noch durch (geringfügige) Änderungen gekennzeichnet sein. Für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes ist deshalb durch den AN die Beachtung der Schnittstellen zu anderen Teilprojekten von besonderer Bedeutung. Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn seiner Ausführungsplanung über den aktuellen Planungsstand des Gesamtprojektes Neubau Kaje und speziell über die ihn betreffenden Schnittstellen zu informieren.
Die Abfertigungseinrichtungen – damit auch die Passagierbrücken - sind auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren auszulegen. Die Passagierbrücken werden als technische Anlagen planungs- und genehmigungsrechtlich eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2021/125 Neubau von 3 Landestegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barcelona
NUTS-Code: ES511 Barcelona
Postleitzahl: 08029
Land: Spanien
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adelte.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
2. Unter B_I MEDIEN ist eine Beschreibung der geplanten Baumaßnahme sowie das Formular "Teilnahmeantrag Neubau Landestege" für diesen Wettbewerb abzurufen. Dieses Formular beinhaltet die für den Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch unter der in I.1.3 genannten Adresse einzureichen
3. Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der in II.2.9 gemachten Angaben. Die anderen Bewerber werden über ihre Nichtzulassung schriftlich informiert
4. Die ausgewählten Bewerber werden zu einem Auftaktgespräch eingeladen (voraussichtlich in KW 22 - 24 / 2021). Der Auftraggeber erwartet von den Bewerbern eine kurze Darstellung der Konzepte zur Leistungserbringung. Über alle Gespräche wird Protokoll geführt. Der Auftraggeber wird den Bietern speziell auf das jeweilige Konzept bezogene Fragen beantworten. Die Beantwortung allgemeiner Fragen wird allen Bietern zur Verfügung stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die Vergabeplattform B_I MEDIEN
5. Im Anschluss wir der Aufraggeber eine Angebotsaufforderung an alle Bieter versenden.
6. Der Auftraggeber erwartet zum Termin der Angebotsabgabe zuschlagsfähige Angebote. Sollten nach der ersten Runde keine zuschlagsfähigen Angebote, werden weitere Angebotsrunden durchgeführt
Der Auftraggeber behält sich nach jeder Runde das Recht vor, den Zuschlag zu erteilen und nur Bieter in der folgenden Runde zu beteiligen, die aussichtsreiche Konzepte entsprechend des Leistungsverzeichnisses eingereicht haben.
Der in II.2.7 benannte Termin dient als Abnahmetermin für Steg Nr. 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der AG plant für die Freie Hansestadt Bremen im Sondervermögen Hafen die Errichtung einer neuen Kaje.
Mit dem Kajen Neubau sind die variabel zu verfahrenden Passagierbrücken entsprechend der wasserseitigen
Verlegung der geänderten Kajen Linie neuzubauen.
Auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung plant, erstellt, liefert und errichtet der AN drei betriebsbereite
Passagierbrücken zur Abfertigung der Passagiere der Kreuzfahrtschiffe. Hierbei werden alle den Anlagen
beschriebenen prozessualen, funktionalen, räumlichen und anlagentechnischen Anforderungen berücksichtigt.
Wartungsarbeiten sind als optionale Leistung, Zeitraum Jahr 0- 5, Jahr 5-10 und Jahr 10- 15 anzubieten. Die
Wartung ab dem Jahr 15 ist ebenso anzubieten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barcelona
NUTS-Code: ES511 Barcelona
Postleitzahl: 08029
Land: Spanien
Die zu Beginn der Planungsphase vereinbarte Lösung sieht für die maximale Flexibilität der Passagierbrücken beim Andocken an eine 1200 mm schmale Tür eine Variante vor, bei der sich im Zuge der weiteren Planung und Besprechungen herausstellt, dass die theoretische Lösung in der Realität zu einer möglichen Reibung an den Kanten der Schiffstür führen kann. Daher muss die Planung der Bauleistung dahingehend angepasst werden.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist in diesem Fall wirtschaftlich und technisch nicht möglich, weil diese erweiterte Leistung nicht von der ursprünglichen Leistung getrennt werden kann, da es sich hierbei um Anpassungen in einer laufenden Ausführungsplanung handelt und alle bisher erbrachten Leistungen bei einem Wechsel obsolet wären.