Softwareprogramm als Audit- und internes Kontrollsystem für alle Personalstamm- und Abrechnungsdaten aus SAP HCM Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-02-SYS-ALZ_BüvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareprogramm als Audit- und internes Kontrollsystem für alle Personalstamm- und Abrechnungsdaten aus SAP HCM
Anlass für die Auftragsvergabe ist ein Bedarf an einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem für alle Personalstamm- und Ab-rechnungsdaten aus SAP HCM
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Teile:
- Kauf einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem für HCM-Daten entsprechend den technischen und fachlichen Anforderungen
- Wartung und Support
- Beratung zur Inbetriebnahme und Nutzung der Software
- Beratung bei Individualanforderungen
- Schulung für Administratoren (max. 8-10 TN)
- Individuelles Customizing
- Anpassungen für Umstieg auf S4/Hana-HCM
Anlass für die Auftragsvergabe ist ein Bedarf an einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem für alle Personalstamm- und Abrechnungsdaten aus SAP HCM.
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf selbstständigen AOKs, ihren IT-Dienstleistern und dem AOK-Bundesverband. Durch den Einsatz moderner Informationstechnologien soll die Funktionalität, Qualität und Effizienz im SAP HCM im Personalmanagement sichergestellt werden. Die AOK-Gemeinschaft hat einen AOK HCM-Master aufgebaut, der den einzelnen AOKs verschiedene Systeme einheitlich zur Nutzung anbietet. Basis ist die Anwendung SAP HCM, die von allen AOKs zur Umsetzung der Kerngeschäftsprozesse eingesetzt wird.
Der SAP AOK HCM-Master ist das zentrale Entwicklungssystem und basiert auf dem SAP Standard für den öffentlichen Dienst. Die Entwicklungen für die AOK-Gemeinschaft werden von der AOK Systems GmbH darüber umgesetzt und allen AOKs, dem AOK-Bundesverband und deren IT-Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Über den AOK-Master werden ebenfalls die Support Packages der SAP bereitgestellt. Dazu stehen jährlich 4 fest definierte Relea-setermine zur Verfügung. Zusätzlich werden notwendige Anpassungen über monatliche Feature-Release (Transporte) ausgeliefert.
Das Software-Systemhaus der Auftraggeberinnen ist die AOK Systems GmbH. Die AOK Systems entwickelt und pflegt die SAP-HCM-Systemlandschaft der AOK-Gemeinschaft so-wie weitere IT-Anwendungen. Für die Implementierung einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem ist ihre Mitarbeit in Bezug auf Softwarebereitstellung und alle weiteren technischen Fragen unerlässlich.
Jede AOK, der AOK-Bundesverband und die IT-Dienstleister halten eigene Systeme vor (Vorproduktion, Produktions- und ggf. Sandboxsystem). Die AOKs nehmen die kassenindividuellen Erweiterungen und Customizing in eigener Verantwortung vor. Die Software des AOK-Masters wird durch Produkte einzelner SAP Partner ergänzt, zum Teil auch kassen- (AOK-) individuell.
Perspektivisch ist der Umstieg auf S4/Hana on premise geplant.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware jeweils unbefristet mindestens jedoch für die Dauer von 48 Monaten (Mindestvertragsdauer) neue Programmstände zu überlassen und ggf. sonstige Leistungen im Rahmen der Pflege zu erbringen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem für alle Personalstamm- und Abrechnungsdaten.
Mit der Software muss der Einsatz eines Audit- und internes Kontrollsystems für alle Personalstamm- und Abrechnungsdaten möglich sein, um revisionssicher Personalstammdaten und Sachverhalte in SAP-HCM zu verifizieren. Kundeneigene Tabellen und Infotypen sind zu berücksichtigen. Die Prüfung aller Personalstammdaten muss mit Hilfe von frei definierbaren Prüfregeln durchgeführt werden.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Teile:
1. Kauf einer Software als Audit- und internes Kontrollsystem für HCM-Daten entsprechend den technischen und fachlichen Anforderungen
2. Wartung und Support
3. Beratung zur Inbetriebnahme und Nutzung der Software
4. Beratung bei Individualanforderungen
5. Schulung für Administratoren (max. 8-10 TN)
6. Individuelles Customizing
7. Anpassungen für Umstieg auf S4/Hana-HCM
Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf) und die Pflege der Standardsoftware nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von 48 Monaten (Mindestvertragsdauer) neue Programmstände zu überlassen und ggf. sonstige Leistungen im Rahmen der Pflege zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR1EV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".