Wartung RLT Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: DL 23/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung RLT Anlagen
Charité - Universitätsmedizin Berlin,
Charité Campus Buch,
Lindenberger Weg 80, 13125 Berlin
Die Charité schreibt die Wartung und Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen am Charié Campus Berlin Buch mit einer geplanten Laufzeit von 2 Jahren (01.01.2023 bis 31.12.2024) und 2x optionaler Verlängerung von je einem Jahr aus.
Los 1: Gebäude/Bereich FEM
Los 2: Gebäude/Bereich ECRC
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Bereich FEM
13125 Berlin
Wartung und Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen am Charité Campus Buch, Bereich FEM
2 * um jeweils 12 Monate
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Bereich ECRC
13125
Wartung und Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen am Charité Campus Buch, Bereich ECRC
2 * um jeweils 12 Monate
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zertifizierung nach ISO 9001: Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung eines Qualitätmanagementsystems nach der ISO 9001. (gültig für Los(e) 1, 2)
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist spätestens mit Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
Zum Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gem. Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen. (gültig für Los(e) 1, 2)
3. Gesamtumsatz und Umsätze vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre: Gesamtumsatz und Umsätze vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Vergleichbare Leistungen sind die Wartung von RTL-Anlagen. (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Personen- und Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
b) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
zu Eignungskriterium 3: Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] Euro und Umsätze über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre von insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
4. Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre: Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre.
Vergleichbare Leistungen sind die Wartung von RTL-Anlagen. (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 4: Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare
Aufträge der letzten 3 Jahre zu benennen, deren Wartungs-/Instandsetzungsleistung mit dem angefragtem Leistungsumfang vergleichbar ist. Mindestumsatz pro Jahr je Referenz [Betrag gelöscht] Euro.
gemäß Vertragbedingungen der CFM
Abschnitt IV: Verfahren
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zentrale Vergabestelle
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Unterlagen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal der Charité zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]