Standortverlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein, Kiel

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ndr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Anstalt des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standortverlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein, Kiel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92200000 Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) plant die Standortverlagerung des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein in Kiel bis Mitte 2026. Das bisherige Landesfunkhaus mit Sitz am Schlossplatz 3 wird in Struktur und Bauweise den strategischen unternehmerischen und publizistischen Zielsetzungen und den künftigen technischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Unter Abwägung der baulichen, funktionalen, programmlichen und wirtschaftlichen Aspekte stellt eine Weiterentwicklung der Liegenschaft am bestehenden Standort keine zielführende Option dar. Der NDR hat sich daher für eine Standortverlagerung und eine Anmietung von Gewerbeflächen zum Zwecke der Nutzung als Landesfunkhaus entschieden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der NDR schließt mit der Wissenschaftspark Kiel GmbH einen Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten in einem in Planung befindlichen, noch zu errichtenden Büroneubau im Wissenschaftspark Kiel. Das Baurecht ist durch Bebauungsplan geschaffen. Nach Abwägung diverser Kriterien hat sich der Standort Wissenschaftspark durch seine innerstädtische Randlage in einem innovativ und wissenschaftlich geprägten Umfeld in Uni-Nähe, durch die städtische Struktur mit seinen externen Versorgungsmöglichkeiten sowie guter Verkehrs- und ÖPNV-Anbindung und insgesamt als der einzig geeignete erwiesen, in dem die funktionalen, wirtschaftlichen und zeitlichen Anforderungen des NDR erfüllt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Realisierung und Zeitplan / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Lage und Umfeld / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gebäudenutzung und Funktionalität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Umsetzung Medientechnik und Infrastruktur / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das angestrebte Gewerbemietverhältnis soll allgemeinnutzerspezifische Festlegungen zur Planung und Bauausführung des Bürogebäudes durch den Wissenschaftspark enthalten. Es besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen, dass ein Mietvertrag bzw. die hierfür zu erbringenden Bauleistungen nicht als öffentlicher Bauauftrag im Sinne von § 103 Abs. 3 GWB zur qualifizieren ist bzw. sind, da der NDR keinen entscheidenden Einfluss auf die Ausführungsleistungen nimmt. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25.3.2010 C - 451/08 (DÖV 2010, 4859) explizit festgestellt, dass der/die Verkauf/Vermietung eines Grundstücks, das einer späteren Bebauung ohne Bauverpflichtung zugeführt wird, dem Vergaberecht nicht unterliegt. Allgemeine oder rein nutzungsbezogene Vorgaben an den Bau, die nicht über Anpassungen hinausgehen, die jeder Mieter bei Erstnutzung eines Mietobjekts vornehmen lassen kann, erreichen die verlangte Intensität für die Annahme einer vergabepflichtigen Bauausschreibung in der Regel nicht. So verhält es sich vorliegend. Das Bürogebäude soll mietweise von diversen Einrichtungen bezogen werden, nicht exklusiv vom NDR. Es werden allgemein nutzerspezifische Festlegungen zur Planung und Bauausführung festgesetzt. Spezifische Erfordernisse eines öffentlichen Auftraggebers und damit ein entscheidender Einfluss des NDR ist somit nicht erkennbar. Ein öffentlicher Bauauftrag nach § 103 Abs. 3 GWB liegt nicht vor, so dass nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB kein Vergabeverfahren über den Gewerbemietvertrag durchzuführen ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt nach § 135 GWB:

Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2022