Beschaffung einer Radsatzpresse Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0512-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Radsatzpresse
Lieferung und Inbetriebnahme einer Radsatzpresse
Berlin, U-Bahn Hauptwerkstatt - Seestraße
Siehe LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und
§ 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 5.
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind der
Nachweis über mindestens 3 Referenzanlagen, die nicht älter als 3 Jahre sind.
2. Nachweis von mindestens 3 Referenzanlagen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Eigenschaften:
- Radsatzpresse mit zwei Presszylinder mit je mind. 2.000kN Presskraft
- mit automatischer Plan- und Rundlaufmessung bei mindestens einer der Referenzanlagen
3. Deutschsprachige Serviceabteilung
KO-Kriterium ja
Der Bieter muss über ein Servicepersonal vor Ort mit mindestens 5- jähriger Erfahrung im Bereich Radsatzpressen verfügen, das für die Ersatzteilversorgung und die Betreuung von installierten Anlagen zuständig ist. Dem Kunden ist ein deutschsprachiger Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der die angebotene Anlage und die speziellen Randbedingungen kennt und den Kunden bei etwaigen Fragestellungen konstruktiv unterstützt.
4. Reaktionszeit
KO-Kriterium ja
Reaktionszeit bei einer Störung, die einen Produktionsausfall zur Folge hat: Beginn der Störungsbeseitigung bei Produktionsstillstand spätestens am nächsten Werktag (Mo-Fr) nach Übermittlung der Störmeldung
5. Ersatzteilverfügbarkeit
KO-Kriterium ja
Ersatzverfügbarkeit über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren (insbesondere bei elektrische Baugruppen können auch adäquate Nachfolger/Alternativen garantiert werden)
6. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
a) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n:
Im Jahr :
Im Jahr :
Im Jahr :
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
b) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n:
Im Jahr :
Im Jahr :
Im Jahr :
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
MA (bitte das jeweilige Jahr ergänzen)
3. Deutschsprachige Serviceabteilung
KO-Kriterium ja
Der Bieter muss über ein Servicepersonal vor Ort mit mindestens 5- jähriger Erfahrung im Bereich Radsatzpressen verfügen, das für die Ersatzteilversorgung und die Betreuung von installierten Anlagen zuständig ist. Dem Kunden ist ein deutschsprachiger Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der die angebotene Anlage und die speziellen Randbedingungen kennt und den Kunden bei etwaigen Fragestellungen konstruktiv unterstützt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.