Rahmenvertrag Objektsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 120-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Objektsanierung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist:
-die Beschaffung eines Rahmenvertrages für die Objektsanierung
-Erbringung von Bauleistungen zur Objektsanierung durch den AN in Objekten/ Wohnanlagen des AG
-Beseitigung von baulichen und sonstigen Mängeln sowie Schäden an den Mietobjekten des AG
Hauptort der Ausführung: Berlin
Vertragsgegenstand
Mit diesem Vertrag legen die Parteien die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Baulei-tungen zur Objektsanierung durch den Auftragnehmer in Objekten und Wohnanlagen des Auftraggebers fest. Die Leistungen werden auf Basis dieses Rahmenvertrages durch Einzelabrufe des Auftraggebers abgerufen.
Objektsanierung im Sinne dieses Vertrages ist die Beseitigung von baulichen und sonstigen Mängeln sowie Schäden an den Mietobjekten des AG, die insbesondere durch Abnutzung, Alte-rung, Witterung oder Einflüsse Dritter erforderlich werden. Ziel der Objektsanierung ist es, den Wert der Mietobjekte zu erhalten, wiederherzustellen und/oder zu erhöhen.
Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages macht der AN dem AG das Angebot, die im Leis-tungsverzeichnis (Anlage 2 - Vertragsunterlagen) benannten Leistungen zu den dort benannten Preisen zu erbringen.
Der AG ruft die vom AN auszuführenden Leistungen mittels einzelner Aufträge („Einzelabrufe“) auf der Basis dieses Rahmenvertrages und seiner Anlagen (EDV-gestützt) ab.
Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft auf Seiten des AG (siehe Anlage 1) hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung fünf Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des AG endet der Vertrag mithin spätestens am 31. Dezember 2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
•er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
•über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Ver-fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
•er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
•er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
•er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
•keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
•er folgende Regelungen nach dem BerlAVG zur Kenntnis genommen hat und sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bei der Auftragsausführung (einschl. Einzelaufträgen) bereits jetzt verpflichtet,
•er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
•insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
•er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen.
•er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einhält.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Umsatz vergleichbarer Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss.
Leistungsvolumen des Bieters:
Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Der Gewobag bereitstellbares jährliches Leistungsvolumen (Kapazitäten des Bieters) als Umsatz aus der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Objektsanierung gemäß Leistungsverzeichnis: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bieters, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren 2019 - 2021 (Vollzeitäquivalenz), beschäftigt zu haben, Anlage Erklärung zur Leistungsfähigkeit-0722
Technische Leistungsfähigkeit:
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu 1 Referenz von 1 Projekt aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
-Bezeichnung Referenzprojekt
-Beschreibung der erbrachten Leistung
-Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
-Auftraggeber (mit Adresse)
-Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
-Volumen der eigenen erbrachten Leistung in EUR netto
-Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ).
Anlage Erklärung zur Leistungsfähigkeit-0722
Leistungsvolumen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer muss bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Objektsanierung gemäß Leistungsverzeichnis/Einheitspreiskatalog einen Umsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR/p.a. vorweisen, so dass die Kapazitäten in Form des Leistungsvolumens des Auftragnehmers für den Auftraggeber gewährleistet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Vergabeverfahren, Einreichung der Angebote und Submission über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin;
keine öffentliche Submission in Präsenz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterung Zuschlagserteilung:
Zuschlag erfolgt für max. 12 Bieter für das spätere Auftragsverhältnis des RV Objektsanierung.
Erläuterung Auftragsvergabe an den Auftragnehmer:
Die Ausschreibung dient der Deckung des Bedarfs des Auftraggebers an Objektsanierungen (Wohn- und Gewerbeeinheiten), insbesondere im Rahmen von Mieterwechseln. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierfür mehrere Dienstleister über parallele Rahmenverträge zu binden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jeweils anstehenden Objektsanierungen so zügig wie möglich abgearbeitet und die Leerstandszeiten der Objekte so gering wie möglich gehalten werden. Die Sanierungszeiten sollen zugleich möglichst unabhängig von etwaigen Kapazitäts- oder Personalengpässen bei den einzelnen Dienstleistern sein.
Erläuterungen zu Auf-/Abgebotsverfahren: Beim Abgebotsverfahren werden vom AG zur Leistungsbeschreibung Preise zu den einzelnen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses (Anlage 2 – Vertragsunterlagen) anhand eines Einheitspreiskataloges vorgegeben bzw. die angegebenen Preise dem Abgebot des Bieters unterstellt. Vom Bieter können dann diese vorgegebenen Preise unterboten werden. Demgegenüber spricht man vom Aufgebotsverfahren, wenn der Bieter die vorgegebenen Prei-se für die Art und den Umfang der Leistungspositionen überbietet. Hierbei darf ein Aufgebot i. H. v. 10 % vom Bieter nicht überschritten werden. Dies hätte einen Ausschluss des Angebots zur Folge. Es besteht für den Bieter die Möglichkeit, die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses/ Einheitspreiskataloges in der Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis zu bestätigen (0%) bzw. sein Auf- oder Abgebot einzutragen.
Erläuterung zu Angaben der Stundenlohnarbeiten:
Die Stundenlohnarbeiten werden im Rahmenvertrag Objektsanierung aufgenommen.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ihrer Ausführung vom Auftraggeber schriftlich angeordnet und ausdrücklich als Stundenlohnarbeiten bezeichnet worden sind, für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis/Einheitspreiskatalog nicht erfasst sind.
Die Stundenlohnarbeiten werden nicht anhand der Zuschlagskriterien Preis im Auf- und Abgebotsver-fahren für das Leistungsverzeichnis/Einheitspreiskatalog bewertet. Der Bieter gibt in der Anlage
0) Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Angebote bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieter Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 24.08.2022, 09:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Bieter/Bietergemeinschaft muss erklären, dass er sich insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland