Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-LP1-804-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen
Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.
Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.
Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.
Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Masterplan Magistralen ist eine Forderung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag SPD/Bündnis 90 Die Grünen. Bis Mitte der Legislaturperiode (also Herbst 2022) soll der Masterplan vorgelegt werden. Die Frist wurde in Absprache mit S/SW verlängert. Der Beschluss hat nun bis zur Sommerpause 2023 zu erfolgen (vor dem Start der Bezirkswahlprozesse). Die Zeit bleibt eng bemessen und für diese Planungsaufgabe, bei der dann mehrere Teilaufgaben durch den Auftragnehmer parallel bearbeitet werden müssen, recht kurz. Wir möchten dem Auftragnehmer möglichst viel Zeit zur Bearbeitung geben. Es besteht eine intensive Abhängigkeit zu aktuellen Planungen/Projekten anderer Fachbehörden. Die Ergebnisse des Masterplans Magistralen müssen aus Sicht der BSW zwingend in diese Planungen einfließen bzw. dort Berücksichtigung finden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen
Ort: Köln
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen der FHH (siehe Vergabeunterlagen) sowie die im Verfahrensbrief gemachten Angaben.
Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines (finalen) Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.