Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-LP1-804-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen

Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-LP1-804-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.

Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71311210 Beratung im Bereich Straßenbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergeben wird die Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs zwölf Magistralen. Die Erarbeitung erfolgt in stetiger sowie enger Absprache mit der Auftraggeberin (AG). Ein besonderer Schwerpunkt dieser komplexen Aufgabe wird die Begleitung sowie Koordinierung des fachlichen Austausches zwischen den (fachübergreifend) beteiligten Akteuren sein.

Ziel des Masterplans für die Magistralen soll es sein, einen Orientierungsrahmen für die Magistralenentwicklung in Hamburg und gleichzeitig eine Art von „Bedienungsanleitung“ zu konzipieren. Sowohl strategische als auch operative Themenfelder zukünftiger Handlungen und Aufgaben werden behandelt. Es gilt, eine gute Balance zwischen langfristiger Vision sowie Umsetzungsoptionen und -mechanismen zu finden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenerfassung und Konzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Der Masterplan Magistralen ist eine Forderung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag SPD/Bündnis 90 Die Grünen. Bis Mitte der Legislaturperiode (also Herbst 2022) soll der Masterplan vorgelegt werden. Die Frist wurde in Absprache mit S/SW verlängert. Der Beschluss hat nun bis zur Sommerpause 2023 zu erfolgen (vor dem Start der Bezirkswahlprozesse). Die Zeit bleibt eng bemessen und für diese Planungsaufgabe, bei der dann mehrere Teilaufgaben durch den Auftragnehmer parallel bearbeitet werden müssen, recht kurz. Wir möchten dem Auftragnehmer möglichst viel Zeit zur Bearbeitung geben. Es besteht eine intensive Abhängigkeit zu aktuellen Planungen/Projekten anderer Fachbehörden. Die Ergebnisse des Masterplans Magistralen müssen aus Sicht der BSW zwingend in diese Planungen einfließen bzw. dort Berücksichtigung finden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 013-029688
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Masterplans für Hamburgs 12 Magistralen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen.

Es gelten die Bewerbungsbedingungen der FHH (siehe Vergabeunterlagen) sowie die im Verfahrensbrief gemachten Angaben.

Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines (finalen) Angebotes bekannt gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2022