Neubau Köpenicker Straße in Berlin.
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Köpenicker Straße in Berlin.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Wohnhochhauses mit ca. zwölf Geschossen an der Köpenicker Straße / Michaelkirchstraße sowie vier weiterer, ca. sechsgeschossiger Wohnhäuser vor dem Bestandsgebäude an der Köpenicker Straße 104 – 114 in 10179 Berlin-Mitte. Im Weiteren ist eine Tiefgarage mit ca. 150 Stellplätzen zu planen. Für das Grundstück ist ein Außenanlagenkonzept zu entwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Graz
NUTS-Code: AT221 Graz
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Neubau eines Wohnhochhauses und vier weiterer Wohnhäuser an der Köpenicker Straße in BerlinMitte.
Ort: Graz
NUTS-Code: AT221 Graz
Land: Österreich
Mit dem Inkrafttreten des Solargesetz Berlin am 5.07.2021 ergibt sich eine neue gesetzliche Anforderung für Neubauten, mit deren Errichtung nach dem 31.12.2022 begonnen wird. Dies trifft auf das Projekt Köpenicker Straße vor 104-114 zu.
Die geplanten Baukörper befinden sich nördlich und damit im Verschattungsbereich eines höheren Bestandsgebäudes. Es wird vermutet, dass die laut Gesetz geforderte Photovoltaikanlage aufgrund der Himmelsausrichtung der Baukörper nicht leistungseffizient betrieben werden kann. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist anhand eines Verschattungsgutachtens die Entscheidung zu treffen, ob eine Ausnahme oder Befreiung vom Solargesetz Berlin erwirkt werden kann bzw. soll.
Die Erstellung einer Verschattungsstudie, die geeignet ist, den Nachweis für eine Ausnahme bzw. Befreiung nach dem Solargesetz Berlin zu erbringen, ist nicht Bestandteil des bisherigen Auftrags.
Die Beauftragung des Nachtrages ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt (Planung Gebäudeautomation (KG 480), LP 1 bis 9 und Planung Baugrube (Ergänzung LP 5)). Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt (Optionsaktivierung von Besonderen Leistungen).