Generalplaner für Umbau und Instandsetzung Gewerbefläche ehem. McDonalds Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3197-04-2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner für Umbau und Instandsetzung Gewerbefläche ehem. McDonalds
Die ehemals von McDonalds genutzte Gewerbefläche (ca. 642 m2) befindet sich im 1. OG der Gewerbeunterlagerung der Karl-Liebknecht Str. 13. Der Zugang zur dieser Gewerbefläche erfolgt über eine Außentreppe und eine Rolltreppe. Die Treppe erschließt außerdem das 2.OG (Terrassengeschoß) und ist Fluchtweg für die Wohnungsmieter.
Eine Entkernung der Fläche (Abbruch von Abhangdecken, leichten Trennwänden, Wandverkleidungen, nicht erforderliche Installationen, Schadstoffen) ist bereits erfolgt.
Für die Neuvermietung soll die Gewerbefläche instandgesetzt und umgebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die ehemals von McDonalds genutzte Gewerbefläche (ca. 642 m2) befindet sich im 1. OG der Gewerbeunterlagerung der Karl-Liebknecht Str. 13. Der Zugang zur dieser Gewerbefläche erfolgt über eine Außentreppe und eine Rolltreppe. Die Treppe erschließt außerdem das 2.OG (Terrassengeschoß) und ist Fluchtweg für die Wohnungsmieter.
Eine Entkernung der Fläche (Abbruch von Abhangdecken, leichten Trennwänden, Wandverkleidungen, nicht erforderliche Installationen, Schadstoffen) ist bereits erfolgt.
Für die Neuvermietung soll die Gewerbefläche instandgesetzt und umgebaut werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Die ehemals von McDonalds genutzte Gewerbefläche (ca. 642 m2) befindet sich im 1. OG der Gewerbeunterlagerung der Karl-Liebknecht Str. 13. Der Zugang zur dieser Gewerbefläche erfolgt über eine Außentreppe und eine Rolltreppe. Die Treppe erschließt außerdem das 2.OG (Terrassengeschoß) und ist Fluchtweg für die Wohnungsmieter.
Eine Entkernung der Fläche (Abbruch von Abhangdecken, leichten Trennwänden, Wandverkleidungen, nicht erforderliche Installationen, Schadstoffen) ist bereits erfolgt.
Für die Neuvermietung soll die Gewerbefläche instandgesetzt und umgebaut werden.
Der 3. Nachtrag umfasst 3 Inhalte:• Honoraranpassung nach Aktualisierung der Kostenberechnung (11.02.2022) – teilweise Kostenreduzierung• Aktivierung der Option auf Leistungsstufe 2 und 3 (LP 4-9)• Beauftragung von zwei weiteren technischen Leistungsbildern (Anlagengruppen Schwachstrom und nutzerspezifische Anlagen) für [Betrag gelöscht] EUR netto (= 17,17 % des Hauptauftragswertes)Die Beauftragung des Nachtrages ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.