Drupal-Programmier- und Supportleistungen für Webseiten Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Drupal-Programmier- und Supportleistungen für Webseiten
Der AG beabsichtigt, Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen zu beschaffen.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Der AG beabsichtigt, Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen zu beschaffen. Hierbei handelt es sich ins-besondere um die technische Realisierung von Website-Konzepten und Webdesigns, die von einem anderen Dienstleister erbracht werden. Konzeption und Design sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zusätzlich soll eine technische Betreuung mit bereitgestelltem First-Level-Support, Weiterentwicklung und Optimierung der Webseiten der Bundesdruckerei-Gruppe erbracht werden.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(4) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend);
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit";
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß beigefügtem Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
(7) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".
Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss
mindestens 1,2 Mio. EUR betragen.
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen,
bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren
Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Vergleichbar
sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der
Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt
Referenzerklärung),
b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),
c) dem Leistungszeitraum,
d) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,
e) dem Leistungserbringer;
zu enthalten.
Zu der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer:
- die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter betragen.
Zu den Referenzen:
- es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR2KH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so
dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt
gerügt worden sein müssen.