Machbarkeitsstudie Hüllensanierung Hangar 1-7 sowie überdachtes Vorfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22-F-Ext-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie Hüllensanierung Hangar 1-7 sowie überdachtes Vorfeld
Der Bauherr, beabsichtigt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Sanierung des gesamten denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Flughafen Tempelhof. Der Standort Flughafen Tempelhof wird u.a. mit Fokus auf die Kultur- und Kreativbranche entwickelt. Interessenten, wie z.B. die Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB), haben ein hohes Interesse bekundet, ihre Standorte innerhalb des Gebäudekomplexes des Flughafens Tempelhof anzusiedeln. Hierfür ist es vor dem Ausbau durch die einzelnen Institutionen notwendig, für die Sanierung aller Hangarumhüllungen und der dazugehörenden Bauteile inkl. Dächer und Böden, die die Hülle des Objektes ausmachen, ein übergreifendes Planungskonzept zu entwickeln.
Berlin
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Erstellung einer umfangreichen Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Hangarhüllen des Flughafen Tempelhofs.
Diese komplexe Aufgabe beinhaltet sowohl bauliche, denkmalpflegerische, technische, als auch logistische und nutzungsspezifische Aspekte, die parallel zu betrachten und zu bewerten sind. Das Verfahren soll dazu beitragen, alle Fragestellungen zusammenzutragen, sie zu bewerten und in sinnvolle Abschnitte zusammenzufassen.
Die Erstellung des Konzeptes zur Sanierung der Hangarhüllen erfordert die Integration fachplanerischer Leistungen wie Brandschutz, Bauphysik, Tragwerksplanung und Denkmalschutz die vom Auftragnehmer zu erbringen sind. Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte sollen ebenfalls Betrachtung finden. Die dafür erforderlichen Vorleistungen wie technische Substanzerkundungen, Bestandsaufnahmen, etc. sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen; diese Vorleistungen sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.
Ziel ist es über die Untersuchung die Grenzen der Baustruktur aufzuzeigen, d.h. zu ermitteln was mit der vorhandenen Struktur erreicht werden kann und was es braucht um sie zukunftsfähig in Nutzung zu bringen. Verschiedene Nutzungsszenarios können hierbei als Prüfsteine für die Ertüchtigung zu einer resilienten, möglichst nutzungsflexiblen Struktur dienen.
Der konkrete Durchführungszeitraum hängt von Festlegungen ab, die innerhalb des Vergabeverfahrens gemeinsam mit allen Bietern getroffen werden. Der o.g. Zeitraum entspricht dabei dem voraussichtlichen Leistungszeitraum.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III.1 und III.2 geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet – sofern die Zahl geeigneter Bewerbungen zu hoch ist – eine Auswahl durch Los statt. Die Vergabestelle erachtet Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, im Grundsatz für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kommt das Losverfahren zur Anwendung, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen sowie das Formblatt zu den aktuell bestehenden Russland-Sanktionen gemäß der EU-Verordnung 2022/576. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formular IV 128 / Wirt-238);
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Formular IV 126 F / Wirt-236);
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Keine Anforderungen.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den letzten 3 Jahren eine Mitarbeiterzahl von 25 dauerhaft beschäftigten Mitarbeiter:innen (inklusive Büroinhaber:in und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeiter:innen).
Darüber hinaus ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass unter den Mitarbeiter:innen mindestens folgende Hochschulabschlüsse / Ausbildungsnachweise vorhanden sind:
• Mindestens 3 Mitarbeiter:innen mit einem Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (Dipl.-Ing. oder vergleichbar)
• Mindestens 2 Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschlüssen in der Fachrichtung Tragwerksplanung (Dipl.-Ing. oder vergleichbar)
Bei Bewerbergemeinschaften und in Fällen der Eignungsleihe wird die Mitarbeiterzahl aus der Summe der Mitarbeiterzahlen der jeweiligen Büros gebildet. Die Qualifikationsnachweise können durch die Bewerber / Bewerbergemeinschaften selbst oder durch eignungsleihende Nachunternehmer nachgewiesen werden.
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis von erbrachten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
• Eine Referenz über Planungsleistungen für ein Gebäude, das im Sinne der Objektliste in Anlage 10 Tab.10.2 zur HOAI in der Honorarzone mindestens lV kategorisiert ist. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- abgeschlossene Leistungsphasen: 2 – 5 (Gebäude & Innenräume)
- Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 10 Mio. € brutto
• Eine Referenz über Planungsleistungen für die Instandsetzung eines historischen Stahltragwerks, das im Sinne der Objektliste in Anlage 12, Tab. 12.2 zur HOAI in der Honorarzone mindestens lV kategorisiert ist. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 5
- Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € brutto
• Eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen für ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Baukosten von mindestens 5 Mio. € brutto (KG 300 und 400).
• Eine Referenz für erstellte Schadensgutachten zu Gebäuden oder Ingenieurbauwerken (Bauschäden, Kontaminationsgutachten, Sanierungskonzepte zu Kontaminationen o.ä.)
• Eine Referenz für Generalplanerleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 8 mit Baukosten von mindestens 5 Mio. € brutto (KG 300 und 400). Eine Generalplanung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Objektplanungen Ingenieurbauwerke oder Gebäudeplanung sowie Fachplanungen der Leistungsbilder Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Brandschutz bearbeitet wurden. Es ist nicht erforderlich, dass der Bewerber alle Leistungen aus eigener Hand erbracht hat; es genügt, wenn der Bewerber die Referenz als federführendes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft bearbeitet hat oder einzelne Leistungsbilder durch Nachunternehmer erbracht wurden.
Für alle Referenzen gilt:
• Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der o.g. Referenzanforderungen erfüllt.
• Die Referenzen können z.B. hinsichtlich der Leistungsphasen mit getrennten Projekten nachgewiesen werden. Maßgeblich ist, dass in Summe alle oben genannten Kriterien vollständig erfüllt sind.
• Alle Projekte müssen nach dem 1.7.2012 begonnen worden sein.
• Leistungsphasen, die gewertet werden sollen, müssen im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Für den Teilnahmewettbewerb werden Formulare für
- die Bildung einer Bewerbergemeinschaft,
- für Verpflichtungserklärungen eignungsleihender Nachunternehmen sowie
- zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der EU-Sanktionsverordnung 2022/576
zur Verfügung gestellt; diese können bei Bedarf von interessierten Büros genutzt werden. Im Übrigen werden k e i n e Formulare zur Verfügung gestellt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungs- und Projektbeschreibung samt Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck samt Formblättern) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Hierzu erfolgt der ergänzende Hinweis, dass die Leistungsbeschreibung Anlagen im Umfang von über 2 GB enthält. Mit der Bekanntmachung werden zunächst nur diejenigen Anlagen zur Verfügung gestellt, die nach Ansicht von Tempelhof Projekt für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlich sind (§ 29 Abs. 1 VgV). Den nach dem Teilnehmerwettbewerb eingeladenen Büros werden mit der Angebotsaufforderung weitere Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Es werden Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet. Die Details ergeben sich aus der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]-35
Fax: [gelöscht]