Auskunfts- und Schutzdienste für die Standorte Hamburg Lokstedt und Hamburg Rotherbaum Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022-010EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auskunfts- und Schutzdienste für die Standorte Hamburg Lokstedt und Hamburg Rotherbaum
Auskunfts- und Schutzdienste
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg, Norddeutscher Rundfunk Rothenbaumchaussee 132-134 20149 Hamburg
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art.
Das abgegebene Angebot gilt für die Wachobjekte
1. Norddeutscher Rundfunk
Lokstedt
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
2. Norddeutscher Rundfunk
Rotherbaum
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Es besteht eine fünfmalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WEKO Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYHV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]