Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, AHO-Leistungen "Prozessbegleiter und Streitlöser" (VOEK 248-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 248-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, AHO-Leistungen "Prozessbegleiter und Streitlöser" (VOEK 248-21)
Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal Nord, Berlin Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer und Leipziger Straße geplant werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse die Vergabe von AHO-Leistungen zum Leistungsbild „Prozessbegleiter und Streitlöser“ (AHO-Heft Nr. 2 / 5 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ Stand 03/2018) neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Berlin
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten.
Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse die Vergabe von AHO-Leistungen zum Leistungsbild „Prozessbegleiter und Streitlöser“ (AHO-Heft Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ Stand 03/2018). Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages. Der hiesige AN soll Leistungen der Prozessbegleitung und der Streitlösung erbringen und sich dabei laufend mit der AG und den anderen Projektbeteiligten abstimmen. Von besonderer Bedeutung sind die transparente Steuerung der einzelnen Kommunikationsprozesse, auch hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stakeholder, die Vermeidung von Konflikten und die Wahrung der Kosten, Termin sowie Schnittstellensicherheit.
Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen.
Vorbehaltlich einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung strebt die AG nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung eine weitere Planung, die Realisierung und den späteren Betrieb des Projektes im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft an (ÖPP-Modell). Alternativ kommen, ebenfalls nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung durch die AG, eine Generalunternehmervergabe, ggf. aufgeteilt auf bis zu 6 Pakete/Teil- oder Fachlose, oder eine Einzelgewerkevergabe in Betracht.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
s. unter Ziff. 2.7.: Leistungsstufen 2-5 optional
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4
Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5
Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, AHO-Leistungen "Prozessbegleiter und Streitlöser" (VOEK 248-21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die
Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland