Vertrag Unterstützung bei der Betreuung des Internetangebotes Infotool-Familie (www.infotool-familie.de) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag Unterstützung bei der Betreuung des Internetangebotes Infotool-Familie (www.infotool-familie.de)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB einen Vertrag zur Unterstützung bei der Betreuung des Internetangebotes Infotool-Familie (www.infotool-familie.de) zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Unterstützung bei der der technischen Pflege und Weiterentwicklung, bei der redaktionellen und gestalterischen Betreuung und Weiterentwicklung sowie Unterstützung bei der begleitenden Erfolgskontrolle des Infotool Familie (www.infotool-familie.de) - ohne Hosting und technischen Betrieb - zu vergeben.
Der Vertrag soll zunächst für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin (AG) behält sich die Option vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre zu verlängern. Der angestrebte Auftragsbeginn ist der 17.01.2022.
Gegenstand dieses Auftrags ist insbesondere:
- die laufende Wartung und Pflege des Infotool Familie;
- Konzeption und (Weiter-)Entwicklung des Infotools Familie auf eigener technischer Entwicklungsinfrastruktur - einschließlich ggf. erforderlicher Informationen zum Datenschutz und der Barrierefreiheit für Nutzerinnen und Nutzer; ggf. unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Unterauftragnehmerinnen;
- Beratung zu technischen Innovationen und gegebenenfalls eigeninitiativ Einbringen von Vorschlägen für neue Features oder Funktionalitäten im Rahmen des Informationsangebotes Infotools Familie;
- die redaktionelle Betreuung des Infotool Familie;
- die gestalterische Betreuung des Infotools Familie;
- Unterstützung bei der regelmäßigen Durchführung der begleitenden Evaluationsmaßnahmen für das Infotool Familie; ggf. unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Unterauftragnehmerinnen;
- Projektleitung/Projektkoordination.
Dafür soll einerseits ein festes jährliches Mindeststundenkontigent für die laufende unterstützende Betreuung vereinbart werden.
Ebenso soll die Einrichtung der technischen Infrastruktur zur laufenden Betreuung und für Entwicklungsarbeiten als Einzelmaßnahme mit Pauschalpreis erfolgen.
Darüber hinaus sollen andererseits nach Bedarf optionale Leistungen nach Aufwand durch die AG abgerufen werden können.
Festes jährliches Stundenkontingent
Folgender Umfang soll für das Infotool Familie jährlich mindestens über den Rahmenvertrag durch die AG abgerufen werden, um die laufende Grundbetreuung beim Infotool Familie sicherzustellen:
- 96 Stunden laufende Projektleitung/Projektkoordination
- 120 Stunden laufende technische Betreuung des Infotool Familie
- 120 Stunden laufende redaktionelle Betreuung des Infotool Familie
- 20 Stunden laufende gestalterische Betreuung des Infotools Familie
Einzelleistung mit Pauschalpreis - Einrichtung der technischen Infrastruktur zur laufenden Betreuung und für Entwicklungsarbeiten
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin (im Folgenden der AN) soll nach erfolgtem Zuschlag (angestrebt ist dafür der 17.01.2022) die laufende technische, redaktionelle und gestalterische Pflege des Webangebotes Infotool Familie entsprechend dieser Leistungsbeschreibung übernehmen. Der AN soll die dafür notwendige Infrastruktur bis zum 31.01.2022 bei sich eingerichtet haben bzw. zur Verfügung haben. Parallel dazu unterstützt im Januar 2022 noch der bisherige Dienstleister übergangsweise bei der Betreuung und steht für die Übergabe zur Verfügung.
Optionale Einzelleistungen nach Aufwand
Vor allem für die (Weiter-)Entwicklung von Webangeboten und umfangreichere redaktionelle/gestalterische Maßnahmen, ebenso wie für die Unterstützung bei der regelmäßigen Durchführung der begleitenden Evaluationsmaßnahmen für das Infotool Familie lässt sich der tatsächliche Bedarf im Vorhinein quantitativ nicht genau abschätzen. Deshalb sollen notwendige Einzelleistungen zur Unterstützung bei der Betreuung des Infotools Familie, die über das feste jährliche Stundenkontingent hinausgehen, nach Aufwand über den Vertrag von der AG abrufbar sein.
Dies betrifft unter anderem größere (Weiter-)Entwicklungsmaßnahmen bzw. notwendige Anpassungen des Webangebots, wenn sich beispielsweise gesetzliche Vorgaben ändern, sowie System-Upgrades bzw. -Updates, oder die Integration weiterer Leistungen für Familien in das Tool ebenso wie die Unterstützung bei der regelmäßigen Durchführung der begleitenden Evaluationsmaßnahmen für das Infotool Familie. Diese Leistungen werden bei Bedarf durch die AG abgerufen. Dafür erstellt der AN einen Kostenvoranschlag, der auf den vereinbarten Stundensätzen beruht. Eine Verpflichtung zum Abruf durch die AG besteht nicht.
Näheres hierzu regelt der Vertrag zur Unterstützung bei der Betreuung des Internetangebotes Infotool-Familie (www.infotool-familie.de).
Die Auftraggeberin (AG) behält sich die Option vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag Unterstützung bei der Betreuung des Internetangebotes Infotool-Familie (www.infotool-familie.de)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 06.12.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.