Erstausstattung und Rahmenvertrag für die Lieferung von Dienstkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0031
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSAG.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstausstattung und Rahmenvertrag für die Lieferung von Dienstkleidung
- Lieferung von Dienstkleidung für die erstmalige Ausstattung der Mitarbeitenden der BSAG, sowie der Delbus GmbH mit der neuen Dienstkleidungskollektion
- Lieferung der Dienstkleidung für den Regelbetrieb (Rahmenvertrag)
Die Erstausstattung wird nach der Größenermittlung an die Adressen der Mitarbeiter versandt. Der Lieferradius beträgt ca. 100 km in und um Bremen (28199). Die Liste der Adressen wird dem Vertragspartner nach Zuschlag mitgeteilt. Der Bedarf vom Regelbetrieb wird an:
Bremer Straßenbahn AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen
versendet.
In der Erstausstattung werden ca. 1540 Mitarbeitende der Bremer Straßenbahn AG und der Delbus GmbH & Co. KG beliefert.
Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 48 Monaten ab Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich bis zu 4 Mal um jeweils 12 Monate, wenn nicht die BSAG spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende den Vertrag kündigt (Optionsrecht der BSAG).
Der Vertrag verlängert sich bis zu 4 Mal um jeweils 12 Monate, wenn nicht die BSAG spätes-tens 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende den Vertrag kündigt (Optionsrecht der BSAG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise zu:
1.) Einhaltung der Artikelspezifikation nach Stoffbestandteilen
2.) Artikel mit biologisch erzeugter Naturfaser
3.) Lieferzeiten erstmalige Ausstattung und Regelbetrieb
4.) Unterstützungsleistung zur Größenermittlung
1.1. Erklärung wirtsch.Verknüpfungen
1.2. Eintragung Berufsregister (Wohnsitz)
1.3. § 21 SektVO
1.4. Nachweis der Eignung
2.1 Umsatz der letzten 3 Jahre in Euro
2.2 Vergleichbares Projekt
2.3.1 Referenzprojekte für Firmenbekleidung
2.3.2 Firmensitz / Niederlassungen
2.3.3 Erreichbarkeit/ Geschäftszeiten
2.3.4 Umweltmanagement/ Zertifizierungen, händler-oder herstellereigene Siegel werden nicht gewertet
2.3.5 Angaben zu Maßnahmen zur CO²-Reduktion / Klimaneutralität
Mindestanforderung:
- Umweltkriterien zu den Produkten
Der Bieter hat nachzuweisen, dass Maßnahmen zu den Auswirkungen von Textilien und ihren chemischen Inhaltsstoffen auf Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen getroffen werden. Jeder angebotene Artikel hat mindestens den Öko-Tex®Standard 1000.
- Umweltkriterien zu der Produktion
Die BSAG erwartet vom Bieter, dass er ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder ein gleichwertiges System (z. B. Öko-Tex®1000) anwendet.
- Produktionsstandort
Der Bieter sichert zu, dass alle Artikel der Kollektion ausschließlich aus Produktionsstandorten stammen, in denen die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Die Produktionsstandorte dürfen sich zudem nicht in Ländern befinden, die auf der EU-Sanktionsliste aufgeführt sind.
Vertragerfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% für die Auftragssumme der erstmaligen Ausstattung,
Anzahlung nur gegen Bankbürgschaft
Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung oder Erbringung der Leistung sowie Eingang einer kaufmännisch prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Nach VOL / B.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.