Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0540-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0540-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für diverse Liegenschaften der BVG

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, (BVG), sind der federführende Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen im Ballungsraum Berlin. Auf der Grundlage dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden, auf deren Grundlage der Bedarf der BVG an Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle gedeckt wird. Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe beträgt p. a. [Betrag gelöscht] EUR (netto); dies entspricht dem zweifachen des prognostizierten Auftragsvolumens. Die detaillierte Beschreibung der zu liefernden Stühle ergibt sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis. Die weiteren Details zum Verfahren entnehmen Sie den übrigen Vergabeunterlagen u. a. dem Vertragsleitfaden. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 1.6.2022 bis zum 31.5.2026 geschlossen werden, mit einer Fortführungsoption bis maximal 31.5.2030. Für eine feste Vertragslaufzeit von vier Jahren wurden die nachfolgenden Mengen auf der Grundlage der Jahre 2018 -2020: 960 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne 912 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne + Nackenstütze 40 Stück - Typ Bürodrehstuhl XXL (Größe ab 195cm) 20 Stück - Typ Bürodrehstuhl XS 150 Stück - Typ 24-H-Drehsessel 12 Stück - Typ Drehsessel XXL (Gewicht von 150-200kg) 515 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Vierbeiner 1.500 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Freischwinger

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Haltbarkeitsgarantie in Monaten (> 2 Jahre) / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Ergonomie/technische Ausführung/Design (Bemusterung) / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

01.06.2026 - 31.05.2028 (1. Option) 01.06.2028 - 31.05.2030 (2. Option)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-520395
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenhausen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 91238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2022