Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen 2 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0513-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen 2
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Umsetzungen von Fahrzeugen (bis 3500 kg zGM) und Anhängern aller Art im Stadtgebiet Berlin, die die Verkehrsflächen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbotswidrig nutzen.
LOS 2 Steglitz-Zehlendorf
Berlin
Das Los 2 umfasst den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro das Jahr werde einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 1.850 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
LOS 3 Charlottenburg-Wilmersdorf
Berlin
Das Los 3 umfasst den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 8.046 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
LOS 5 Reinickendorf
Berlin
Das Los 5 umfasst den Bezirk Reinickendorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 729 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
LOS 6s Pankow Süd
Berlin
Das Los 6 Süd umfasst den Südteil des Bezirks Pankow (s. Anlage "Los 6 Süd") und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 325 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
LOS 6n Pankow Nord
Berlin
Das Los 6 Nord umfasst den Nordteil des Bezirks Pankow (s. Anlage "Los 6 Nord") und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 406 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um weitere 24 Monate fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber verfügt über eine gültige Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG) oder eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates.
-Kfz-Haftpflichtversicherung für die Einsatzfahrzeuge;
-erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung -Hakenlastversicherung geeignet für den Güternahverkehr (Selbstbeteiligung bis [Betrag gelöscht] EUR möglich);
-Umweltschadenversicherung in Bezug auf Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz vom 14.11.2007;
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
-Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Versicherungsnachweise in Kopie
-erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in ausreichender Höhe, mindestens aber [Betrag gelöscht] EUR für PKW bzw. [Betrag gelöscht] EUR für LKW, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden;
Hinweis: Die genannten Mindestversicherungssummen gelten unabhängig davon, ob sich ein Bewerber auf ein Los oder auf alle Lose bewirbt.
-Für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen stehen dem Bewerber Einsatzfahrzeuge (s. Anzahl der Einsatzfahrzeuge gem. Leistungsbeschreibung) mit einem Kran oder mit einem Kran und einer Hubbrille sowie ausreichender Belastungsfähigkeit des Krans/der Hubbrille und jeweils einem Satz Radroller (2 Stück) und Wagenheber zur Verfügung.
Die Einsatzfahrzeuge müssen nach ihrer zulässigen Gesamtmasse und Zuladekapazität in der Lage sein, Fahrzeuge mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse auf der Ladefläche zu transportieren.
-Die Einsatzfahrzeuge des Bewerbers mit einer zulässigen Gesamt-Transportmasse über 3,5 t verfügen über ein Abbiegeassistenzsystem gemäß der im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018 veröffentlichten Empfehlungen bezüglich technischer Anforderungen.
-Referenz über die vergleichbare Leistung aus den letzten drei Jahren.
-Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
-Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweise in Form von Fahrzeugscheinen/Zulassungsteil I in Kopie
-Nachweise in Form Kranprüfbüchern in Kopie
-Mindestens 1 Referenz aus den letzten drei Jahren über die vergleichbare Leistung.
-Für die Leistung im Los 2 sind zwei Einsatzfahrzeuge, für Los 3 sind drei Einsatzfahrzeuge und für die Lose 5, 6 Süd und 6 Nord jeweils ein Einsatzfahrzeug einsatzbereit zu halten. Bei der Anzahl der Einsatzfahrzeuge handelt es sich um einen Mindestwert.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose gleichzeitig, muss die Mindestanzahl an Einsatzfahrzeugen für die entsprechenden Lose addiert werden.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt (z.B. Referenz oder Umsatz eines Unterauftragnehmers soll bei der Eignungsprüfung berücksichtigt werden), ist im Formular Eigenerklärung Eignung zu erklären, zu welchen Eignungsanforderungen eine Eignungsleihe erfolgt und es ist eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers auf dem hierfür bereit gestellten Formular einzureichen. Zudem ist vom Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formular Eigenerklärung Eignung abzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Bewerber verfügt über eine gültige Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.