Winterdienst-Räumleistungen in der Region Südost im Bereich der DB AG 2022/2023 ff mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57782
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst-Räumleistungen in der Region Südost im Bereich der DB AG 2022/2023 ff mit Verlängerungsoption
Winterdienst-Räumleistungen in der Region Südost im Bereich der DB AG 2022/2023 ff mit Verlängerungsoption
Angebotsabgabe Winter FL 4 und FL 5 Südost
Bei Angebotsabgabe hier bitte 1 eintragen und die Anlage 9 und 10 muss zwingend ausgefüllt anfügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Angebotsabgabe Winter FL 4 und FL 5 Südost
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den aufgeführten 2 Losen handelt es sich um zusammengefasste Fachlose/Hauptlose mit der im jeweiligen Los aufgeführten Anzahl von Losen
Fachlos 4: Sicherungsleistungen Winterdienst
Fachlos 5: Räumleistungen und Selbstsicherung Winterdienst
Der Leistungszeitraum fahrwegaffiner Winterdienst ist jeweils vom 01.11. bis 30.04.
Die Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise erfolgen unter örtlich festzulegenden Sicherungsmaßnahmen. Der Einsatz von zu benennenden Subunternehmern ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber zugelassen, dabei muss gewährleistet sein, dass die Subunternehmer die gleichen Bedingungen erfüllen, wie der Auftragnehmer.
Besonderheit:
Das Fachlos 4 fällt unter das bestehende Präqualifizierungssystem der Deutschen Bahn AG für Sicherungsleistungen. Insoweit erfolgt kein erneuter Teilnahmewettbewerb; teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die bereits zugelassenen Teilnehmer des Präqualifizierungssystems. Präqualifizierte Unternehmen für Sicherungsleistungen haben im Rahmen dieser Vergabe im Falle, dass sie ausschl. Angebot Fachlos 4 unterbreiten wollen, nur ihre Teilnahme unter Berücksichtigung der Fristen gem. IV.2.2 durch Angabe ihrer Präqualifikationsnummer zu bekunden.
Präqualifizierte Unternehmen für Sicherungsleistungen, die zusätzlich auch Angebote auf Fachlos 5 unterbreiten wollen, müssen für diese Lose den vollständigen Teilnahmeprozess durchlaufen.
Ein Hinweis auf die bestehende Präqualifikation für Sicherungsleistungen ist in diesen Fällen nicht ausreichend und führt zum Ausschluss bzw. Nichtberücksichtigung für diese Lose.
Die Anträge auf Teilnahme (Bewerbungen) sind unter Beifügung folgender Unterlagen ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen:
-Bekanntgabe der Präqualifizierungsnummer bei der Deutsche Bahn AG für Bewerber zum Fachlos 4
- als nicht präqualifiziertes Unternehmen
bzw.
- als präqualifiziertes Unternehmen für Sicherungsleistungen bei der DB mit
der Absicht sich auf das Fachlos 4 zu bewerben
- die Kopie eines aktuellen Handelsregister- bzw. Gewerberegisterauszugs, IHK- oder Handwerkskammer-
Bescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
- Anhang C7 Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt
- den aktuellen Nachweis für 2020 einer bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung zur
1. Anpassung der Deckungssummen gem. Rahmenvereinbarung und
2. Aufnahme der zu versichernden Leistung "Winterdienst im Gleisbereich"
unverzüglich nach Zuschlagserteilung (falls erforderlich)
- Anlage 4 Bietereigenerklärung ausgefüllt
- Anhang C3 Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
Frist: siehe IV.2.2
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.