Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegs-OP-Bunker Referenznummer der Bekanntmachung: P_0793-2022_AVK-H3-6-A01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegs-OP-Bunker
AVK -Neubaukomplex - Bauabschnitt 3 bis 5 - Baufeldfreimachung und Sicherungsmaßnahmen - Abbruch der Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude I und II und ehem. Weltkriegs-OP- Bunker einschl. Schadstoffsanierung und Entsorgung - sowie Baufeldsicherungsmaßnahmen ( Verbau )
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort
Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin
die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm.
Vivantes Auguste Viktoria Klinikum Rubensstraße 125 12157 Berlin
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort
Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin
die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm.
Voraussetzung der Neubaumaßnahme ist der Abbruch der Häuser 3 bis 6 (errichtet ca. 1905, i. d. R
3-geschossig und voll unterkellert grundsaniert 1987 - 1993) des Verbindungsgebäudes I, ehem. Abschnitt 1 und 2 (Neubau errichtet 1989 und 1992 - 4-geschossig und voll unterkellert) sowie des ehemaligen OP-Kriegsbunkers zwischen dem Haus 5 und 4 (errichtet 1941 - hälftig unter OKG).
Der Abbruch des oben genannten Gebäudekomplexes einschl. der vorangestellten umfassenden Schadstoffsanierung erfolgt in mehreren Abschnitten, wobei ein Teil der Gebäude auch während der Abbruchmaßnahmen angrenzender Häuser des Abbruchkomplex in Betrieb bleiben muss.
Zur Sicherung des Baufeldes der Neubaumaßnahme sowie zum Schutz der umliegenden Ver- und Entsorgungsleitungen und Trassen, sowie zur Aufrechterhaltung von Verkehrswegen im angrenzenden Krankenhausgelände und des öffentlichen Straßenlandes müssen umfangreiche Bausicherungsarbeiten als Berliner-Verbau vorgenommen werden.
Auch die Sicherungsmaßnahmen erfolgen zeitlich versetzt je nach Abbruch- und Rückbaufolge.
Gesamtlänge des Verbau ca. 450,00 m / Verbauträgerlängen ca. 9,80 m / Verbauträger HEB 400 ca. 500 Stck. / Ausfachung bis ca. 3,00 m unter UKG = Abbruchtiefe der Fundamente.
Vorhaltezeit der Träger ca. 3 Jahre optional - oder alternativ Ankauf durch den AG.
Ergänzung der Verbohlung mit Weiterführung des Erdaushub voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2024, optional wird ein Ankauf der Verbauträger und Teilflächenausbohlung durch den AG ausgeschrieben
Die Schadstoffsanierung erfolgt auf der Grundlage eines umfassenden Schadstoffgutachtens und eines daraus abgeleiteten Schadstoffkatasters (auch schwachgebundener Asbest).
Die Schadstoffsanierung muss umfassend vor einer maschinellen Niederlegung der Gebäudesubstanz erfolgen, einschl. nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen durch den AN vorzunehmender Entsorgung.
Bei Bauschutt > Z2 gilt zwingend die Einhaltung von Auflagen Berliner Behörden sowie die Bedienung von zugelassenen Bauschuttwaschanlagen in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Die Entsorgungskosten einschl. der vorgeschriebenen Andienung über eine Bauschuttwaschanlage trägt der AN selbst. Das Laden und Entsorgen von Bauschutt ist abhängig von der Einstufung nach LAGA-Bauschutt aus den Mischproben der Haufwerke. Für die Einstufung der Abfallhaufwerke werden Analysen durch ein neutrales, vom AG gesondert beauftragtes Labor durchgeführt.
Die Baustelle muss durch zwei zum Grazer Damm herzustellenden Dauerbaustellenzufahrt sowie eine Baustelleneinrichtung (einschl. Baustraßen) erschlossen werden - nur die Baufeldumzäunung erfolgt durch den AG - Baumfällarbeiten durch den AN.
Baukennwerte der abzubrechenden Gebäude: ( Haus - Gebäudegrundfläche UG - BRI )
Haus 3 einschl. Aufwachtrakt - 720,00 m² - 11.200,00 m³ / Haus 4 - 820,00 m² - 13.000,00 m³ /
Haus 5 - 780,00 m² - 13.000,00 m³ / Haus 6 - 890,00 m² - 14.700,00 m³ /
Verbindungsgebäude I und II - 900,00 m² - 14.400,00 m³ / Bunker - 450,00 m² - 3.200,00 m³
Gesamt BRI ca. 69.600,00 m³ Gesamt GF UG ca. 4.500,00 m² ( nach Vermessungsaufmaß)
sowie ca. 800,00 lfm unterirdische Versorgungskanäle - gemauert, Breite 1,50 m, Höhe 2,50 m
Alle Gebäude sind vollständig unterkellert sowie mit unterirdischen Versorgungsgängen miteinander verbunden.
Der Abbruch erfolgt vollständig und restlos bis an die Sicherungsverbauwand, einschl. anteiliger Erdarbeiten bis auf die Höhe der vorhandenen Fundamente der Gebäude innerhalb der Sicherungsflächen. Das gesamte Baufeld umfasst eine Fläche von ca. 80 x 190m = 15.200 m².
Im Baufeld und um die Verbausicherungslinien werden auch während der Abbrucharbeiten noch Ver -und Entsorgungsleitungen in Betrieb bleiben müssen, welche besonders zu schützen sind (in Kanälen und auch erdverlegt)!
Baudurchführung ab voraussichtlich Mitte November 2022 - Bauzeit ca. 16 Monate bis voraussichtlich 02 / 2024 - optional, wenn der Teilabbruch Haus 4 sowie Verbindungsgebäude I erst im 2. Quartal 2024 einschl. der anteiligen Verbauarbeiten ausgeführt werden kann. Dann Leistungsende 06/2024.
Dies ist auch dadurch bedingt, dass das Haus 4 und das Verbindungsgebäude II erst als letzter Abschnitt abgebrochen werden und bis zu einem noch nicht exakt bestimmbaren Zeitpunkt in Betrieb bleiben müssen.
Erfüllung der geforderten Mindeststandards aus den Abschnitten Befähigung zur Berusfausübung, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Unter- bzw. Nachunternehmer und Eignungsleihe sowie Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Vorgaben unter Vl.3) zwingend zu beachten.
1.Nichtpräqualifizierte Unternehmen sind verpflichtet, das Formblatt 124 H.F. vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können die im Formular V 124 H.F zu tätigenden Angaben und Erklärungen auch durch Einreichung eines der folgenden gültigen Zertifikate mit dem Teilnahmeantrag ersetzen, die mindestens bis zum voraussichtlichen Tag der Angebotsabgabe gültig sein muss: PQ Bau, PQ VOL, ULV oder vergleichbar. Dies gilt nur soweit das eingereichte Zertifikat alle gemäß vorgenanntem Formular 124 H.F. geforderten Angaben und Erklärungen abdeckt. Soweit das nicht der Fall ist, müssen die im Formblatt 124 H.F. zu machenden Erklärungen/Angaben/Nachweise und die nachfolgend geforderten Erklärungen/Angaben/Nachweise vom Bewerber ergänzend separat mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
2.Zusätzlich zu den im Formblatt 124 H.F zu machenden Angaben und zu eines etwaig eingereichten PQ Bau, PQ VOL oder ULV Zertifikats hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise einzureichen, wobei sich die Vergabestelle die Anforderung der Vorlage von Originalen vorbehält; die angeforderten Originale müssen vom Bewerber innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen eingereicht werden.
2.1. Bewerber reicht ein einen Auszug aus dem Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung und/oder eine Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer dessen Mitglied der Bewerber ist, jeweils soweit eine Eintragungspflicht besteht. Soweit eine Eintragung oder Anmeldung nicht verpflichtend ist, weist der Bewerber das mit geeigneten Mitteln mit dem Teilnahmeantrag schriftlich nach. Der eingereichte Handelsregisterauszug und die Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer darf (gerechnet vom Schlusstermin für die Einreichung des Teilnahmeantrages) nicht älter als drei Monate sein und muss den jeweils aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergeben.
2.2. Bewerber erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, macht der Bewerber in einer Anlage nähere Angaben, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
2.3. Bewerber reicht ein Unbedenklichkeitsescheinigungen der folgenden Institutionen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, soweit der Bewerber dort Mitglied sein muss und die Institutionen derartige Bescheinigungen ausstellen, andernfalls weist der Bewerber schriftlich nach, dass und weshalb er nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet ist oder dass und weshalb die Institutionen diese Bescheinigungen nicht ausstellen: Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (mit Angaben der Lohnsummen), Unbedenklichkeitsbescheinigung SOKA-Bau, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom
Finanzamt. Die eingereichten Erklärungen dürfen (gerechnet vom Schlusstermin für die Einreichung des Teilnahmeantrages) nicht älter als drei Monate sein.
2.4. Bewerber reicht ein eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ein. Bewerber reicht - soweit vorhanden - den Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem Abbruchverband ein sowie einen gültigen Gewerbezentralregisterauszug.
2.5. Bewerber weist nach eine aktuell vorhandene gültige Haftpflichtversicherung, die mindestens eine Schadenssumme von 10 Mio. EUR für Personenschäden und 3,5 Mio EUR Sachschäden umfasst (auch für Asbestarbeiten). Dabei darf eine Einschränkung der Versicherung über die sog. ,,Radiusklausel" in der Versicherung nicht enthalten sein (eine Radiusklausel schränkt den Versicherungsschutz bei Abbrucharbeiten insoweit ein, dass Sachschäden in einem Radius der halben Gebäudehöhe des einzureißenden Bauwerks nicht versichert sind). Eine solche oder vergleichbare einschränkende Klauseln dürfen im Versicherungsvertrag nicht enthalten sein; die Versicherung muss insofern uneingeschränkt gelten. Dies muss der Bewerber nachweisen durch die Vorlage entsprechender Versicherungsunterlagen.
2.6. Bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages hat der Bewerber schriftlich zu erklären, dass er die Vorschriften des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes, insbesondere die dort enthalten Mindestlohnvorgaben einhalten und im Falle der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigen wird.
Für Unter- bzw. Nachunternehmer und Eignungsleihe sowie Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Vorgaben unter Vl.3) zwingend zu beachten.
1.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber Angaben im Formblatt 124 H.F. zum jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (aufgeschlüsselt jeweils einzeln auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) zu machen soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind.
2.
Zusätzlich zu der im genannten Formblatt abgegeben Erklärung ist eine Erklärung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, in der die eingereichten Zahlen bestätigt sind.
Der Bewerber muss durch die eingereichten testierten/bestätigten Umsatzzahlen im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen mindestens einen Umsatz von 12,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erzielt haben. Ist das nicht der Fall, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Für Unter- bzw. Nachunternehmer und Eignungsleihe sowie Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Vorgaben unter Vl.3) zwingend zu beachten.
1.Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen einzureichen auf dem Formblatt V 444.H.F und die dort auf dem Formblatt geforderten Angaben zu den Referenzen zu machen (insbesondere Art der Leistung, Ausführungszeit, Art des Vorhabens, Auflistung der ausgeführten/koordinierten Gewerke, und der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen nebst Bestätigung vom Referenzgeber). Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Referenzgebern zwecks Überprüfung in Kontakt zu treten; dies muss durch die Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag ermöglicht werden. Es gelten die unten benannten Mindeststandards für die Referenzen. Werden die Mindeststandards nicht eingehalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
2.Der Bewerber hat einzureichen mit dem Teilnahmeantrag eine gültige behördliche Zulassung als Fachbetrieb zum Umgang mit schwachgebundenem Asbest nach§ 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang
1 Nr 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (siehe auch unten bei Mindeststandards).
3.Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, wie viele Personen aktuell in seinem Betrieb beschäftigt sind, die über jeweils folgende gültige Qualifikationen verfügen (Angabe der Anzahl der derzeit beschäftigten Personen pro Qualifikation):
TRGS 519 Sachkundenachweis, TRGS 521 Fachkundenachweis, TRGS 524 Nachweis/ BGR 128, Befähigungsnachweis Baumaschinengeräteführer (Baggerschein), fachkundige Person nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebsverordnung, fachkundige Person nach §59 KrWG Betriebsbeauftragter, Ersthelfer mit gültigem Erste-Hilfe-Kurs-Zertifikat, Fachkraft für Arbeitssicherheit (verpflichtet/ernannt durch Bestellurkunde), Gerätefachkunde nach TRGS 519, Erlaubnis zur Teilnahme am Zedal-Verfahren (Signaturkarten, Zedal-Nummer)
Im Übrigen gelten die unter "Mindeststandards" genannten Mindeststandards.
4.Folgendes leitendes Fachpersonal ist im Teilnahmeantrag namentlich zu benennen sowie die benannten Erklärungen im Teilnahmeantrag anzugeben; das benannte Personal ist bei der Ausführung des Auftrages einzusetzen (ein Austausch ist nur zugelassen aus einem wichtigen Grund und gegen Ersatz durch vergleichbar qualifiziertes Personal):
Bauleitung:NamentlicheBennenung; BeruflicheQualifikation; Berufserfahrung; abgeschlossenes Vergleichsprojekt
Polier:NamentlicheBennenung; BeruflicheQualifikation; Berufserfahrung;
abgeschlossenes Vergleichsprojekt
Im Übrigen gelten die unter "Mindeststandards" genannten Mindeststandards.
5.Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag anzugeben, wie viele gewerbliche Arbeitskräfte aktuell insgesamt beschäftigt sind in seinem Unternehmen.
Im Übrigen gelten die unter "Mindeststandards" genannten Mindeststandards.
6.Bewerber hat im Teilnahmeantrag abzugeben, welche technischen Geräte und Ausstattung in einem Betrieb zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Im Übrigen gelten die unter "Mindeststandards" genannten Mindeststandards.
Für die vorgenannten Anforderungen gelten folgende Mindeststandards. Sind diese nicht erfüllt, wird der Teilnaheantrag ausgeschlossen.
Referenzen
Es ist zwingend erforderlich, dass die auf dem Formblatt V 444.H.F eingereichten Referenzen vom Referenzgeber in der dort geforderten Art und Weise bestätigt worden sind. Folgende Mindeststandards für die einzureichenden Referenzen gelten (Referenzen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Datum zur Einreichung des Teilnahmeantrags fertiggestellt wurden und wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzgeber möglich ist). Alle nachfolgend genannten Bereiche müssen durch die Referenzen insgesamt vollständig abgedeckt werden:
- 2 Referenzen Abbruch (maschinell), min Gebäudegröße ca. 40.000 m3 umbauter Raum, Auftragswert der erbrachten Leistungen: mindestens je 3,0 Mio EUR (netto). Dabei ist nachzuweisen, dass die Arbeiten, unter anderem auf dem Gelände einer Gesundheits- oder Pflegereinrichtung bzw. Einrichtungen vergelichbarer Empfindlichkeit, erschütterungs- und emissionsarm ausgeführt wurden.
- 3 Referenzen Schadstoffsanierung, Asbest, KMF, PAK, Auftragswert der erbrachten Leistungen: mindestens je 1,5 Mio EUR (netto). Dabei ist nachzuweisen, dass die Arbeiten, unter anderem auf dem Gelände einer Gesundheits- oder Pflegereinrichtung bzw. Einrichtungen vergelichbarer Empfindlichkeit, erschütterungs- und emissionsarm ausgeführt wurden.
- 1 Referenz schwachgeb. Asbest, Fassade/Fenster, Auftragswert der erbrachten Leistungen: mindestens 0,5 Mio EUR (netto).Dabei ist nachzuweisen, dass die Arbeiten, unter anderem auf dem Gelände einer Gesundheits- oder Pflegereinrichtung bzw. Einrichtungen vergelichbarer Empfindlichkeit, erschütterungs- und emissionsarm ausgeführt wurden.
- 1 Referenz Bunkerrückbau bzw. vergleichbare massive Sathlbaukosntruktion mit Materialstärken von mind. 2,5m, im Schneid- und Sägeverfahren; Auftragswert:der erbrachten Leistungen mindestens je 0,6 Mio (netto)
- 1 Referenz Herstellen von Trägerbohlwand oder Baugrube/Erdarbeiten, Auftragswert der erbrachten Leistungen: mindestens 1,0 Mio (netto)
- 1 Referenz, Entsorgung von AW 170106* / 170503*, Menge: 45.000 t Abtransport, Entsorgung inkl. Deponiegebühren, Auftragswert der erbrachten Leistungen mindestens 3 Mio EUR
Qualifiziertes Personal
Es müssen mindestens für die jeweiligen Qualifikationen die in Klammern dahinter benannte Anzahl an Personen aktuell beim Bewerber im Unternehmen beschäftigt sein. Der Bewerber
hat im Teilnahmeantrag für die Anzahl der Personen die jeweiligen Zertifikate zum Nachweis beizufügen, um nachzuweisen, dass er über entsprechend qualifiziertes Personal in der geforderten Mindestanzahl verfügt.
TRGS 519 Sachkundenachweis (mindestens fünf Mitarbeiter), TRGS 521 Fachkundenachweis (mindestens fünf Mitarbeiter), TRGS 524 Nachweis / BGR 128 (mindestens drei Mitarbeiter), Befähigungsnachweis Baumaschinengeräteführer (Baggerschein) (mindestens fünf Mitarbeiter), fachkundige Person nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebsverordnung (mindestens ein Mitarbeiter), fachkundige Person nach§ 59 KrWG Betriebsbeauftragter (mindestens ein Mitarbeiter), Ersthelfer mit gültigem Erste? Hilfe-Kurs-Zertifikat (mindestens drei Mitarbeiter), Fachkraft für Arbeitssicherheit (verpflichtet/ernannt durch Bestellurkunde) (mindestens ein Mitarbeiter), Gerätefachkunde nach TRGS 519 (mindestens zwei Mitarbeiter), Erlaubnis zur Teilnahme am Zedal-Verfahren (Signaturkarten, Zedal-Nummer) (mindestens zwei Mitarbeiter)
leitendes Fachpersonal
Für das namentlich benannte leitende Fachpersonal ist die Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen (kumulativ) einzuhalten: Für die Bauleitung: Studienabschluss Bauingenieur oder gleichwertig (nachgewiesen durch Urkunde), 5 Jahre Berufserfahrung im Sanierungs- u. Abbruchbereich (nachgewiesen durch Eigenerklärung seit wann und in welchen Positionen und bei welchen Firmen die Berufserfahrung gesammelt wurde); 1 vergleichbares Referenzprojekt bei dem Abbrucharbeiten mit Schadstoffsanierung (auch schwachgebundener Asbest) auf dem Gelände einer Gesundheits- oder Pflegereinrichtung erschütterungs- und emissionsarm ausgeführt wurden (Nachweis durch Einreichen eines ausgefüllten Formblatts V 444.H.F). Für den Polier: Werkpolier im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG) (nachgewiesen durch Urkunde), 5 Jahre Berufserfahrung im Sanierungs- u. Abbruchbereich (nachgewiesen durch Eigenerklärung seit wann und in welchen Positionen und bei welchen Firmen die Berufserfahrung gesammelt wurde); 1 vergleichbares Referenzprojekt bei dem Abbrucharbeiten mit Schadstoffsanierung (auch schwachgebundener Asbest)Dabei ist nachzuweisen, dass die Arbeiten, unter anderem auf dem Gelände einer Gesundheits- oder Pflegereinrichtung bzw. Einrichtungen vergelichbarer Empfindlichkeit, erschütterungs- und emissionsarm ausgeführt wurden (Nachweis durch Einreichen eines ausgefüllten Formblatts V 444.H.F).
Gewerbliche Arbeitskräfte insgesamt
Der Bewerber muss mindestens 35 gewerbliche Arbeitskräfte im eigenen Betrieb aktuell angestellt haben nachzuweisen durch eine Eigenerklärung.
Technischen Geräte und Ausstattung
Folgende Mindestanforderungen gelten für die im Betrieb zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehenden Geräte und die Ausstattung: Kettenbbagger mit Kabinenbelüftung + Aktivkohlefilter, Abbruchbagger - LongFront, Radlader, 4-Kammer-Personenschleusen, 2- Kammer-Personenschleusen, Materialschleusen ,Unterdruckhaltegeräte, H-Sauger, Bodenschleifmaschienen mit Asbestabsaugvorrichtung, Vollgesichtsmasken mit Gebläse, PSA. Dies muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag darstellen und auf geeignete Weise nachprüfbar nachweisen (durch Angabe der konkret vorhandenen Geräte, z.B. Fabrikat und ähnliche konkretisierende Angaben, die zeigen, welche Geräte genau vorhanden sind, ggf. Fotos).
Die Durchführung der Komplexen Bauleistungen zur Baufeldfreimachung einschl. von Sicherungsmaßnahmen wie zuvor beschrieben erfordert von dem zu beauftragenden Unternehmer eine besondere Sorgfaltspflicht Erfahrung und Fachkunde.
Die besonderen Anforderungen begründen sich aus der Komplexität der auszuschreibenden Arbeiten, der Einhaltung aller Vorschriften im Umgang mit zum Teil gefährlichen Schadstoffen, der unmittelbaren Nähe der Baustelle zu Lärm, Staub und erschütterungsempfindlichen Funktionsstellen des Krankenhauses. Sowie der Aufrechterhaltung aller notwendigen Verkehrswege sowie dem Schutz der sich in unmittelbarer abbruchnähe befindlichen Ver- und Entsorgungstrassen.
Aus diesen Anforderungen begründen sich die Mindestanforderungen zur Eignung von Bietern gem. dieser Bekanntmachung sowie das gewählte Verfahren selbst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Das Verfahren wird zweistufig geführt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 EU Nr. 3 VOB/A. Auf der ersten Stufe haben die Interessenten als Bewerber einen Teilnahmeantrag einzureichen. Alle geeigneten Bewerbern, die die oben definierten Mindeststandards/Mindestanforderungen erfüllen, werden auf einer zweiten Stufe dann zur Bewerber, die die Mindeststandards/Mindestanforderungen erfüllen, findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen ohne Verhandlungen. Zuschlagskriterien werden neben dem Preis (70 %) auch qualitative Kriterien (30 %) sein. Unter den qualitativen Kriterien wird ein Ausführungskonzept des Bieters bewertet werden, in dem er darzulegen hat, wie er den Auftrag ausführen wird. Details sind zu entnehmen einer Bewertungsmatrix, die spätestens den Vergabeunterlagen in der Angebotsphase (zweite Stufe) beigefügt sein wird.
2.Der auszuführende Auftrag beinhaltet Arbeiten im Zusammenhang mit schwachgebundenem Asbest. Hierbei handelt es sich um kritische Aufgaben, die nach § 6d EU Abs. 4 VOB/A zwingend vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen (die Ausführung durch einen Unterauftragnehmer oder einen Nachunternehmer im Wege der Eignungsleihe ist insofern nicht zulässig, sondern ausgeschlossen). Im Falle der Gründung einer Bewerber?
/Bietergemeinschaft dürfen die betreffenden kritischen Arbeiten nur von demjenigen Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft ausgeführt werden, das über die entsprechenden Qualifikationen verfügt und die vorstehend definierten Mindestanforderungen erfüllt und insofern die erforderlichen Eignungsnachweise eingereicht hat. Bietergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn sie gesamtschuldnerisch haften (mindestens GbR). Jenseits von Bietergemeinschaften gelten für etwaig eingesetzte Unteraufftragnehmer (nur zulässig jenseits kritischer Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest) die Regelungen des § 6d EU VOB/A. Im Falle der Eignungsleihe muss der Bewerber dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichem Kapazitäten zur Verfügung stehen werden durch eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens und diese Unternehmen auch die Arbeiten ausführen, für die die Kapazitäten benötigt werden. Insoweit müssen die zum Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Anforderungen an die Eignung (insbesondere die entsprechenden Referenzen/Betriebsunterlagen wie oben bei Mindeststandards gefordert) erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen (nachgewiesen durch die insoweit oben geforderten Unterlagen und Erklärungen). Das hat der für den Einsatz vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag dadurch nachzuweisen, dass alle insoweit geforderten Erklärungen und Nachweise auch vom Unterauftragnehmer eingereicht werden. Soweit ein Bewerber einen Unterauftragnehmer für die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähgkeit in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber eine rechtsverbindliche Erklärung vorlegen, wonach beide Unternehmen erklären gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften. Im Übrigen gilt § 6d EU Abs. 3 wonach für Kapazitäten anderer Unternehmen die Nachweisführung entsprechend § 6b EU VOB/A auch für diese Unternehmen gilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RW86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ergeben sich aus §§ 160 ff. GWB. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus§ 160 Abs. 3 GWB. Danach sind Interessenten/Bewerber und Bieter gehalten, vermeintliche/behauptete Vergabeverstöße schnell gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, weil sie die behaupteten Verstöße sonst ggf. nicht mehr geltend machen können. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]