Metallbau, Schlosser ehemaliger Pferdestall Gut Alt-Biesdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV22-BIES2-09
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau, Schlosser ehemaliger Pferdestall Gut Alt-Biesdorf
Teillos 2 (ehemaliger Pferdestall und ehemaliger Speicher):
Fachlos Metallbau- und Schlosserarbeiten (031)
Heino-Schmieden-Weg 3, 5 , 12683 Berlin
Metallbau- und Schlosserarbeiten
Instandsetzung von bauzeitlichen Stahlfenstern im ehem. Pferdestall. Herstellung und
Einbau von Fenstern sowie von Eingangstüren mit Oberlichtern aus Aluminium bzw.
Stahl im Pferdestall inkl. Fensterbankabdeckungen sowie Leibungsbekleidungen.
Herstellung von Absturzsicherungen als Stahl-Glas Konstruktion in beiden Gebäuden.
Herstellen eines Aufzugsschachtgerüstes über zwei Stockwerke im ehem. Pferdestall.
Errichtung zweier Stahltreppen mit Zwischenpodest als aufgehängte
Stahlblechkonstruktion im ehem. Pferdestall. Bau einer Treppe als
Stahlblechkonstruktion mit in die Brettschichtholzwand eingeschlitzten Trittstufen über
3 Stockwerke im Speicher. Im ehem. Pferdestall Konstruktion eines
Hausanschlussbereichs als Stahlschrank unterhalb der Treppe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß § 6a EU 1. VOB/A
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß § 6a EU 2. a) bis c) VOB/A
1. Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens für Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 1.000.000 €, Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €, 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen.
Die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
e) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistungen:
3% für die Erfüllung der Mängelansprüchen
5% Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]