Webbasiertes Verwaltungstool für Zeitschriftenabonnements mit weiterführender Recherchemöglichkeit Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01338
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 135-382931)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Webbasiertes Verwaltungstool für Zeitschriftenabonnements mit weiterführender Recherchemöglichkeit
Für alle im BSH geführten Zeitschriften wird ein zentraler Anbieter/Lieferant mit
festem Ansprechpartner gesucht. Dieser soll u.a. Sammelrechnungen über
mehrere Abonnements erstellen und für alle Fragestellungen hinsichtlich der
Zeitschriftenabonnements dem BSH zur Verfügung stehen. Des Weiteren hat er
dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitschriftenhefte schnellst möglichst nach
Erscheinen bei den entsprechenden Lieferadressen eingehen.
Abonnements können jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht zum
Ablauf des jeweils aktuellen Abonnementszeitraumes gekündigt oder neu
bestellt werden.
Dazu stellt der Bieter dem BSH ein zentrales Verwaltungssystem u.a. mit dem
Status der jeweiligen Zeitschriften, Recherche abonnierter und weiterer
Zeitschriften, sowie direkte Reklamationsmöglichkeit zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN SIND SÄMTLICHE ALS "ANLAGE C" BEZEICHNETE UNTERLAGEN:
- Anlage_C_Angebotsschreiben_Fbl-331-L
- Anlage_C_Eigenerklärung_Eignung_Fbl-133_333b-L_F
- Anlage_C_Erklärung_IT-Sicherheit_Fbl-422
- Anlage_C_Vertrag_Zsn-BSH2022
- Anlage_C_Zsn_Preiseintragungen_Verwaltungstool_2022
- Anlage_C_Ggf_Bietergemeinschaft_Fbl-401-L (Nur, falls eine Bietergemeinschaft eingegangen wird)
- Anlage_C_Ggf_Nachunternehmerleistungen_Fbl-392-L_F (Nur, falls Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden)
- Anlage C_Anlage_C_Ggf_Verpflichtungserklärung_Fbl-393-L_F (Nur, falls Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern gefordert werden)
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN SIND SÄMTLICHE ALS "ANLAGE C" BEZEICHNETE UNTERLAGEN:
- Anlage_C_Angebotsschreiben_Fbl-331-L
- Anlage_C_Eigenerklärung_Eignung_Fbl-133_333b-L_F
- Anlage_C_Eigenerklärung EU-Verordnung 2022_576_Fbl-140
- Anlage_C_Erklärung_IT-Sicherheit_Fbl-422
- Anlage_C_Vertrag_Zsn-BSH2022
- Anlage_C_Zsn_Preiseintragungen_Verwaltungstool_2022
- Anlage_C_Ggf_Bietergemeinschaft_Fbl-401-L (Nur, falls eine Bietergemeinschaft eingegangen wird)
- Anlage_C_Ggf_Nachunternehmerleistungen_Fbl-392-L_F (Nur, falls Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden)
- Anlage C_Anlage_C_Ggf_Verpflichtungserklärung_Fbl-393-L_F (Nur, falls Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern gefordert werden)
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.