Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants sowie des Sitzungs- und Veranstaltungsmanagements
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesaerztekammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants sowie des Sitzungs- und Veranstaltungsmanagements
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sucht einen Vertragspartner der die gastronomische Versorgung am Standort am Herbert-Lewin-Platz 1 übernimmt.
Berlin-Charlottenburg
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sucht einen Vertragspartner der die gastronomische Versorgung am Standort am Herbert-Lewin-Platz 1 übernimmt. Dies beinhaltet die Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants sowie Übernahme des Gäste- und Konferenzservices inkl. Sonderveranstaltungen.
Die AG kann den Vertrag noch bis zu zweimal optional jeweils um ein weiteres Jahr verlängern.
:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren und Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen, die form- und fristgerecht
einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf form- und fristgerechten
Eingang sowie Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der
Angaben und vorgelegten Nachweise und eingereichten Referenzen. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden
entsprechend der erreichten Punktzahl (vgl. Kriterienkatalog Eignung) in eine Rangfolge gebracht. Es ist beabsichtigt, soweit eine
hinreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorliegt, die drei (3) geeigneten Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur
Angebotsabgabe aufzufordern. Belegen zwei (oder mehrere) geeignete Bewerber mit Punktgleichstand den dritten Platz in der ermittelten
Rangfolge, entscheidet das Los.
Verlängerung gemäß II.2.7)
Kaffeebar (optionale Leistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber/Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
(2) Vorlage eines Auszugs (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eines vergleichbaren Nachweises über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, der am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate ist
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände bei dem Bewerber vorliegen.
(5) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Ein Gesamtjahresumsatz von jeweils 1,2 Mio. Euro p.a in den letzten 3 Geschäftsjahren ist eine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bewerbers.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zum Versicherungsumfang abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Versicherung:
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schlüsselverlust
verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Mindeststandards:
Sachschäden: Versicherungssumme € 5.000.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Personenschäden: Versicherungssumme € 5.000.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Vermögensschäden: Versicherungssumme € 500.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Schlüsselverlust: € 120.000,00 je Schadensfall
(4) Eigenerklärung (eigenes Dokument): Erklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter mindestens nach Tarifvertrag der Gewerkschaft NGG bezahlt werden.
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Ein Gesamtjahresumsatz von jeweils 1,2 Mio. Euro p.a in den letzten 3 Geschäftsjahren ist eine Mindestanforderung.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zum Versicherungsumfang abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Versicherung:
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schlüsselverlust
verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Mindeststandards:
Sachschäden: Versicherungssumme € 5.000.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Personenschäden: Versicherungssumme € 5.000.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Vermögensschäden: Versicherungssumme € 500.000,00 pauschal. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall.
Schlüsselverlust: € 120.000,00 je Schadensfall
(4) Eigenerklärung (eigenes Dokument): Erklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter mindestens nach Tarifvertrag der Gewerkschaft NGG bezahlt werden.
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzprojekte aus dem Bereich Gastronomie für Mittagessen, mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Konferenzen und mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Veranstaltungen ein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber/in, Anschrift sowie Kontaktmöglichkeit
b) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
c) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung und zur Umgebung (Software)
d) Anzahl der täglichen Mittagessen (nur Referenzen Mittagessen)
e) Anzahl der Gerichtslinien (nur Referenzen Mittagessen)
f) Anzahl der täglichen Bewirtungen (nur Referenz Konferenzen)
g) Teilnehmeranzahl (nur Referenz Sonderveranstaltung)
h) Größe des eingesetzten Teams
i) Rechnungswert (mit Angabe des Auftrags- und Honorarvolumens)
Die Vergleichbarkeit der Referenz Gastronomie für Mittagessen ist gegeben, wenn
› diese mindestens durchschnittlich 100 Mittagessen täglich beinhaltet,
› es sich um eine aktuell bestehende, gültige Referenz handelt,
› das Referenzobjekt seit mindestens zwei Jahren bewirtschaftet wird,
› mindestens zwei verschiedene Gerichtslinien (Hauptgerichte) täglich angeboten werden, die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht.
Die Vergleichbarkeit der Referenz für Konferenzen ist gegeben, wenn
› Durchschnittlich fünf Bewirtungen täglich, nur Bewirtungen mit einer Teilnehmeranzahl ab 5 Personen sind relevant
› Aktuell bestehende, gültige Referenz
› Referenzobjekt muss seit mindestens zwei Jahren bewirtschaftet werden.
Die Vergleichbarkeit der Referenz für Sonderveranstaltungen ist gegeben, wenn
› Eine bewirtete Veranstaltung mit einer Teilnehmeranzahl von mindestens 100 Personen.
› Referenz muss in den letzten drei Jahren bewirtet worden sein.
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu Qualitätsmanagementsystemen (DIN EN ISO 9001 Zertifizierung vergleichbare QM-Systeme (QMS)
Eine Zertifizierung im vorgenannten Sinne ist eine Mindestanforderung.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Erklärung über eingesetzte App-Lösungen im Bereich Gastronomie.
(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Erklärung über eingesetzte Online-Bestelltools für Konferenzen, Sonderveranstaltungen
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzprojekte aus dem Bereich Gastronomie für Mittagessen, mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Konferenzen und mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Veranstaltungen ein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber/in, Anschrift sowie Kontaktmöglichkeit
b) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
c) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung und zur Umgebung (Software)
d) Anzahl der täglichen Mittagessen (nur Referenzen Mittagessen)
e) Anzahl der Gerichtslinien (nur Referenzen Mittagessen)
f) Anzahl der täglichen Bewirtungen (nur Referenz Konferenzen)
g) Teilnehmeranzahl (nur Referenz Sonderveranstaltung)
h) Größe des eingesetzten Teams
i) Rechnungswert (mit Angabe des Auftrags- und Honorarvolumens)
Die Vergleichbarkeit der Referenz Gastronomie für Mittagessen ist gegeben, wenn
› diese mindestens durchschnittlich 100 Mittagessen täglich beinhaltet,
› es sich um eine aktuell bestehende, gültige Referenz handelt,
› das Referenzobjekt seit mindestens zwei Jahren bewirtschaftet wird,
› mindestens zwei verschiedene Gerichtslinien (Hauptgerichte) täglich angeboten werden, die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht.
Die Vergleichbarkeit der Referenz für Konferenzen ist gegeben, wenn
› Durchschnittlich fünf Bewirtungen täglich, nur Bewirtungen mit einer Teilnehmeranzahl ab 5 Personen sind relevant
› Aktuell bestehende, gültige Referenz
› Referenzobjekt muss seit mindestens zwei Jahren bewirtschaftet werden.
Die Vergleichbarkeit der Referenz für Sonderveranstaltungen ist gegeben, wenn
› Eine bewirtete Veranstaltung mit einer Teilnehmeranzahl von mindestens 100 Personen.
› Referenz muss in den letzten drei Jahren bewirtet worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.