Instandhaltung und Pflege des Einsatzleitsystems (ELS) & Alarminformationssystem (AIS) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0168
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung und Pflege des Einsatzleitsystems (ELS) & Alarminformationssystem (AIS)
Servicevertrag für Instandhaltung und Pflege des Einsatzleitsystems (ELS) und Alarminformationssystems (AIS)
Abschluss eines Servicevertrages für Instandhaltung und Pflege des Einsatzleitsystems (ELS) und Alarminformationssystems (AIS) des Herstellers Siemens inklusive aller im Einsatz befindlichen Schnittstellen (u.a. zu den Systemen Leitstellenkommunikation, Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Crashhorn und Sprachalarmanlage) im 3rd Level Support mit einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten.
2x12 Monate optionale Verlängerung des Servicevertrages
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Verlängerung des Servicevertrages um zwei mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Option 2:
Optionaler First- und Second-Level Support
Option 3:
Optionale Serviceleistungen zur Vergütung nach Aufwand:
- Erweiterungs-, Anpassungs- und/oder Entwicklungsleistungen
- Schulungen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die vollständigen Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.
5)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand (Aufträge im Bereich Einsatzleitsystem und Alarminformationssystem) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) . Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Aufträge im Bereich Einsatzleitsystem und Alarminformationssystem) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) in Höhe von 630.000,00 €.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1) Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement
2) Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Einsatzleitsystem und Alarminformationssystem mit folgenden Angaben: - Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Titel und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
3) Nachweis der Verfügbarkeit qualifizierter technischer Fachkräfte, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
4) Nachweis der mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse des einzusetzenden Personals
Zu 1) Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement:
Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (in der jeweils aktuell gültigen Fassung). Die Zertifizierung ist den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen.
Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigung ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
Zu 2) Nachweis von Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Einsatzleitsystem und Alarminformationssystem:
Nachweis von mindestens fünf Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Einsatzleitsystem und Alarminformationssystem mit folgenden Parametern:
a) Bei mindestens fünf Referenzen liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten fünf Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung
b) Bei mindestens zwei Referenzen beträgt das Gesamtvertragsvolumen: > 500.000,00 € netto
c) Bei mindestens zwei Referenzen ist der Leistungsgegenstand die Pflege und Instandhaltung eines Einsatzleitsystems
d) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Hochrüstung / das Update des Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro der Siemens AG
e) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Hochrüstung / das Update des Alarminformationssystems der Siemens AG
f) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Schaffung einer Schnittstelle vom Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro zur Siemens Einbruch- und Brandmeldeanlage
g) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Schaffung einer Schnittstelle vom Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro zur Bosch Einbruch- und Brandmeldeanlage
h) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Schaffung einer Schnittstelle vom Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro zur Honeywell Einbruchmeldeanlage
i) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Schaffung einer Schnittstelle vom Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro zu einem anderen Einsatzleitsystem
j) Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die Schaffung einer Schnittstelle vom Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro zu einem OPC-Serversystem oder einem Sprachalarmierungssystem oder einem Videomanagementsystem
Die Muss-Kriterien d-j (Muss-Kriterium bei einer Referenz) können unter Nennung identischer Referenzobjekte erfüllt werden. D.h. die Kriterien können insgesamt in einer Referenz oder in mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden.
Zu 3) Nachweis der Verfügbarkeit qualifizierter technischer Fachkräfte, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Eigenerklärung zu Qualifikation und Verfügbarkeit zu Vertragsstart und während der gesamten Vertragslaufzeit von mindestens zwei Systemtechnikern oder Systemingenieuren für die nachfolgend genannten Systeme:
- Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro des Herstellers Siemens
- Alarminformationssystem des Herstellers Siemens
- Schnittstellensysteme zu Brandmeldeanlagen der Hersteller Siemens und Bosch
- Schnittstellensysteme zu Einbruchmeldeanlagen der Hersteller Siemens, Bosch und Honeywell
- Schnittstellensysteme zu einem OPC-Serversystem und Sprachalarmierungssystem und Videomanagementsystem
Eine Fachkraft (Systemtechniker oder Systemingenieur) kann mehrmals benannt werden. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers.
Zu 4) Nachweis der mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse des einzusetzenden Personals:
Eigenerklärung zu mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnissen des einzusetzenden Personals, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers.
Für die geforderten Angaben (1-4) stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Der AN ist gemäß ISO 27001 zertifiziert.
c) Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Form.
d) Mindestens zwei der durch AN einzusetzenden Fachkräfte sind Systemtechniker oder Systemingenieure.
e) Das durch den AN einzusetzende Personal ist im Umgang mit folgenden Fachanwendungen geschult und qualifiziert:
- Einsatzleitsystem Siveillance Control Pro des Herstellers Siemens
- Alarminformationssystem des Herstellers Siemens
- Schnittstellensysteme zu Brandmeldeanlagen der Hersteller Siemens und Bosch
- Schnittstellensysteme zu Einbruchmeldeanlagen der Hersteller Siemens, Bosch und Honeywell
- Schnittstellensysteme zu einem OPC-Serversystem und einem Sprachalarmierungssystem und einem Videomanagementsystem
f) Das durch den AN einzusetzende Personal verfügt über mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-0168 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 09.08.2022 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de