Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG Referenznummer der Bekanntmachung: SAV/HS/DB2023/Ausschreibung 2

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.subreport.de/E63749251
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E63749251
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG

Referenznummer der Bekanntmachung: SAV/HS/DB2023/Ausschreibung 2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66515100 Feuerversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und in Los 3 die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend).

Gegenstand der Vergabe ist eine Feuerversicherung - Exzedentenvertrag - auf Neuwertbasis für versicherte Sachen, die auf Grund ihres Versicherungswertes eine höhere als die im Grundvertrag zur Sachversicherung der Deutschen Bahn AG vereinbarte Versicherungskapazität benötigen. Es handelt sich um eine Anschlussversicherung - following form - zum Grundvertrag. Die im Grundvertrag vereinbarten Bedingungen gelten - soweit anwendbar - auch für diesen Exzedentenvertrag.

Je Versicherungsfall ist eine Grenze der Ersatzleistung von [Betrag gelöscht] EUR nach [Betrag gelöscht] EUR (Grundvertrag) vorgesehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Die Unternehmen können sich zunächst für eines der drei Lose oder für mehrere Lose bewerben. Eine Angebotsabgabe ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jedoch nur für folgende Kombinationen möglich:

- für jeweils ein einzelnes Los (Los 1 oder Los 2 oder Los 3)

- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation)

- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation.

Interessenten für eine Beteiligung am Vertrag können entweder für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) oder Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) anbieten. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe für beide Beteiligungslose (Los 2 und Los 3) ist nicht möglich. (Zur Vergabe in Losen siehe auch Ziffer 13 der Vergabebedingungen).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Vertragsführung Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515100 Feuerversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % bis maximal 40 % der Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen. Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich am ausgeschriebenen Vertrag beteiligten Unternehmen. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Beteiligung mit eigener Preiskalkulation Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515100 Feuerversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2 - Beteiligung mit eigener Preiskalkulation an der Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung. Die anzubietende Beteiligungsquote beträgt mindestens 5 % bis maximal 25 %. Für eine Vergabe in diesem Los stehen insgesamt maximal 50 % der Gesamtkapazität zur Verfügung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen. Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich am ausgeschriebenen Vertrag beteiligten Unternehmen. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515100 Feuerversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3 - Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend) an der Feuerversicherung Exzedentenvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.

Die anzubietende Beteiligungsquote beträgt mindestens 5 % bis maximal 25 %.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen. Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich am ausgeschriebenen Vertrag beteiligten Unternehmen. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für Los 1 und Los 2 und Los 3:

1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.

2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von mindestens 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen und den Preis hierfür kalkulieren zu können bzw. für Los 3 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung).

3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Feuerversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.

4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.

-

Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.

-

Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmachtvorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

-

Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für Los 1 (Vertragsführung):

1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).

2. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Führung von Versicherungsverträgen (Sach- und Technische Versicherungen) für Großrisiken und der Abwicklung von Großschäden sowie in der Schadenverhütung verfügen und diese nachweisen durch mindestens 1 Referenz über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen für Großrisiken (Umsatz > 1 Mrd. EUR) die aus den vergangenen 5 Jahren vor der Bekanntmachung stammt und an denen die Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist (siehe Bewerbereigenerklärung Referenzen).

3. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vertrags- und Schadenbearbeitung eigenständig durchführen zu können. Dies umfasst insbesondere die qualifizierte technische Beurteilung/Abwicklung der Schäden. Bei der Einschaltung von externen Sachverständigen wird der Wunsch des Versicherungsnehmers berücksichtigt (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).

4. Die Unternehmen müssen erklären, dass sie im Falle des Zuschlages einen festen Ansprechpartner jeweils separat für die Vertrags- und Schadenbearbeitung benennen (per Bewerbereigenerklärung).

-

Für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) und Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation):

1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).

2. Die Unternehmen erklären, dass sie die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen (per Bietereigenerklärung).

-

Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“ und "Erklärung Referenzen“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass sie die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine erfüllen.

2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.

4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.

6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.

8. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022