PolBln 216_22 EU Vertragsänderung Wartungsvertrag PELZ Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 519_21 EU
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/polizei
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 216_22 EU Vertragsänderung Wartungsvertrag PELZ
Vertragsänderung Wartungsvertrag PELZ
Berlin
iNetdispatcher-Lizenzen einschließlich Implementierung und Programmierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsänderung Wartungsvertrag PELZ
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
PELZ-Pflegevertrags-Erweiterungen
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Erweiterungen des bestehenden BVB-Pflegevertrages PELZ auf Grund des Ausbaus der KoopLSt und der PELZ
Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.Die Pflege der Lizenzen und der neuen Schnittstelle sind für den weiteren uneingeschränkten Betrieb der PELZ in Kooperation mit dem derzeitigen Aufbau der KoopLSt Pol/Fw unverzichtbar. Als Vertragspartner kommt nur der derzeitige Vertragspartner für die Pflegeleistungen PELZ und Ersteller des Einsatzleitsystems, Firma Hexagon-HxGN Safety & Infrastructure GmbH mit Sitz in Ismaning in Betracht. Daher kommt nur eine Aufträgsänderung gem. § 132 Abs. 2 (2) GWB in betracht