Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" der gematik GmbH.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die von der gematik GmbH im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" benötigt werden, um die Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" vor dem Hintergrund der Ziele und Aufgaben der gematik GmbH (weiter) zu entwickeln und umzusetzen, umfassen u.a.:
- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für die zu erarbeitenden Bestätigungsverfahren
- Unterstützung der gematik bei der Initialisierung und Operationalisierung operativer und strategischer Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Krankenhäusern, Industrie, Verbänden und weiteren Stakeholdern sowie mit Vertretern der Pflege
- Erstellung aller Spezifikationen für alle Prüfgegenstände und dazugehöriger Implementierungsleitfäden in HL7 FHIR
- Unterstützung der gematik bei der Zusammenarbeit mit BMG, DKG, KBV und Industrie sowie bei der Zusammenarbeit mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie, und jeweils mit Standardisierungsorganisationen (z.B.: HL7 Deutschland, FHIR-Community) und Verbänden (z.B.: bitkom, bvitg) zur Etablierung eines praktikablen Verfahrens zur direkten Förderung von Interoperabilität im Bereich ISiK und ISiP
- Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten und Präsentationen zur Abstimmung und Entscheidungsfindung mit BMG, DKG, KBV und Industrie für ISiK sowie mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie für ISiP
- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf die Spezifikation in HL7 FHIR durch direktes Miteinbeziehen der Mitarbeiter bei der Erstellung der Spezifikationen und Implementierungsleitfäden sowie im Umgang mit Simplifier und durch Durchführung von Schulungen
- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf das Customizing des Test-Tools durch enge Abstimmung mit dem zuständigen Produktteam und dem Bereich Test der gematik sowie durch Dokumentation der wesentlichen Arbeitsschritte und z. B. durch Durchführung von Schulungen
- Beratung der gematik bei der Durchführung der Ballotierung analog des HL7 Balloting Processes
- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für das zu erarbeitende Bestätigungsverfahren, aufgrund von Erfahrungen bei der Festlegung von Standards bei anderen Organisationen
- Beratung bei der Erhebung der Anforderungen eines Terminologieservers auf technologischer Ebene (Schnittstellen, UX-Design etc.)
- Beratung bei der Entwicklung und Auswahl architektonischer Umsetzungsvarianten sowie Begleitung der Markterkundung und Abgleich der Lösungen mit den Anforderungen für die Umsetzung eines Terminologieservers
- Beratung bei der Auswahl der Validierungstechnologie für den Referenzvalidator
- Beratung bei Entwicklung und Auswahl der architektonischen Umsetzungsvarianten und bei der Ausarbeitung des Betriebskonzeptes für den Referenzvalidator
- Unterstützung bei der Abstimmung mit dem InteropCouncil
Die zu übernehmenden Aufgaben erfordern ein sehr hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in Krankenhäusern und in der Anwendung des für Krankenhäusern relevanten Standards HL7 FHIR sowie ein hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in der Pflege.
Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen nach Art. 5k (EU) VO 2022/576.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem ein vollständig ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage-04) einzureichen (mit Ausnahme von im Eignungsformblatt entsprechend gekennzeichneten Abschnitten).
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)). Jeder Unterauftragnehmer, der zugleich Eignungsleihgeber ist, hat ein vollständig ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage-04) einzureichen (mit Ausnahme von im Eignungsformblatt entsprechend gekennzeichneten Abschnitten).
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Zu 1.: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYL1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de