Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YYL1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YYL1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts unter mehrheitlicher Kontrolle einer Bundesbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" der gematik GmbH.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die von der gematik GmbH im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" benötigt werden, um die Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" vor dem Hintergrund der Ziele und Aufgaben der gematik GmbH (weiter) zu entwickeln und umzusetzen, umfassen u.a.:

- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für die zu erarbeitenden Bestätigungsverfahren

- Unterstützung der gematik bei der Initialisierung und Operationalisierung operativer und strategischer Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Krankenhäusern, Industrie, Verbänden und weiteren Stakeholdern sowie mit Vertretern der Pflege

- Erstellung aller Spezifikationen für alle Prüfgegenstände und dazugehöriger Implementierungsleitfäden in HL7 FHIR

- Unterstützung der gematik bei der Zusammenarbeit mit BMG, DKG, KBV und Industrie sowie bei der Zusammenarbeit mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie, und jeweils mit Standardisierungsorganisationen (z.B.: HL7 Deutschland, FHIR-Community) und Verbänden (z.B.: bitkom, bvitg) zur Etablierung eines praktikablen Verfahrens zur direkten Förderung von Interoperabilität im Bereich ISiK und ISiP

- Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten und Präsentationen zur Abstimmung und Entscheidungsfindung mit BMG, DKG, KBV und Industrie für ISiK sowie mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie für ISiP

- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf die Spezifikation in HL7 FHIR durch direktes Miteinbeziehen der Mitarbeiter bei der Erstellung der Spezifikationen und Implementierungsleitfäden sowie im Umgang mit Simplifier und durch Durchführung von Schulungen

- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf das Customizing des Test-Tools durch enge Abstimmung mit dem zuständigen Produktteam und dem Bereich Test der gematik sowie durch Dokumentation der wesentlichen Arbeitsschritte und z. B. durch Durchführung von Schulungen

- Beratung der gematik bei der Durchführung der Ballotierung analog des HL7 Balloting Processes

- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für das zu erarbeitende Bestätigungsverfahren, aufgrund von Erfahrungen bei der Festlegung von Standards bei anderen Organisationen

- Beratung bei der Erhebung der Anforderungen eines Terminologieservers auf technologischer Ebene (Schnittstellen, UX-Design etc.)

- Beratung bei der Entwicklung und Auswahl architektonischer Umsetzungsvarianten sowie Begleitung der Markterkundung und Abgleich der Lösungen mit den Anforderungen für die Umsetzung eines Terminologieservers

- Beratung bei der Auswahl der Validierungstechnologie für den Referenzvalidator

- Beratung bei Entwicklung und Auswahl der architektonischen Umsetzungsvarianten und bei der Ausarbeitung des Betriebskonzeptes für den Referenzvalidator

- Unterstützung bei der Abstimmung mit dem InteropCouncil

Die zu übernehmenden Aufgaben erfordern ein sehr hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in Krankenhäusern und in der Anwendung des für Krankenhäusern relevanten Standards HL7 FHIR sowie ein hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in der Pflege.

Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21

SchwarzarbG.

Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen nach Art. 5k (EU) VO 2022/576.

Angaben zur Eintragung im Handelsregister.

Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem ein vollständig ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage-04) einzureichen (mit Ausnahme von im Eignungsformblatt entsprechend gekennzeichneten Abschnitten).

Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)). Jeder Unterauftragnehmer, der zugleich Eignungsleihgeber ist, hat ein vollständig ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage-04) einzureichen (mit Ausnahme von im Eignungsformblatt entsprechend gekennzeichneten Abschnitten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.

2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung bereit ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 3 Mitarbeiter betragen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;

2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;

3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;

4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;

5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYL1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022