2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44683
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Ort: erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Beauftragung der Planprüfungs-Leistungen für die Elektrotechnik, die nach Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-,
Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (VV BAU-STE) notwendig sind (Planprüfungen 50Hz, innere Erdung, TK,
ITK, GA, Blitzschutz) sowie die dafür erforderliche zusätzliche Leistungen (Teilnahme an Besprechungen, Zugang EPLASS). LÄ07, AVE2404.001
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung
nicht gewährleistet. Insb. würden die fortlaufenden Abstimmungsprozesse u. die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen
entscheidend gestört werden u. würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.
In der vorliegenden Situation der AP TGA ist aufg. der techn. Komplexität eine übergreifende Prüfung aller Gewerke durch einen
Prüfer erforderl. Bei der Prüfung der Einzelgewerke durch unterschiedliche Prüfer entstehen viele Schnittstellen, die ein erhebl.
techn. und terminl. Risiko darstellen.
Die Beauftrag. eines zusätzl. AN für die Prüfung der AP führt zu weiteren Schnittstellen. Aufgrund möglicher Forderungen eines
durch den AG beauftragten STE-Prüfers müsste die AN-Planung ggf. verändert werden. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten
wäre erschwert. Wer für Umplanugskosten verantwortlich ist, wäre ggf. nicht eindeutig erkennbar.