Lieferung von Self-Service-Terminals Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 099-275375

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hadag.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Personenbeförderung im Liniendienst im Hamburger Hafen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Self-Service-Terminals

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 099-275375
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48110000 Softwarepaket für POS-Kassenterminals - TA36
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 16 Self-Service-Terminals als Ersatz für aktuelle Fahrkartenautomaten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30144200 Kartenautomaten - MA09
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 16 Self-Service-Terminals (SST) als Ersatz für aktuelle Fahrkartenautomaten. Die Self-Service-Terminals erfüllen die Voraussetzungen der aktuelle Fahrkartenautomaten mit erweiterten Service-Funktionen.

Aus dem Fahrkartenautomaten wird durch die neuen Funktionen und Erweiterungen ein umfassendes Self-Service-Terminal (SST), das selbstverständlich den Erwerb von Fahrkarten wie bisher und noch besser ermöglicht aber eben auch den neuen Anforderungen an Kunden- und Servicefreundlichkeit Rechnung trägt.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, mit der ALMEX GmbH (ALMEX) einen Vertrag über die Lieferung von Self-Service-Terminals (SST) zu schließen. Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass die HADAG als Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

Der Fahrkartenautomat stellt einen wesentlicher Zugangspunkt für die Kunden zu den Angeboten und Leistungen des HVV dar. Durch die zunehmende Diversifizierung bei den Angeboten und Funktionen sowie durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung in der Gesellschaft steigt damit auch die Erwartungshaltung des Kunden an das Service-Niveau des Fahrkartenautomaten. SST ermöglichen den Einsatz bargeldloser Bezahlverfahren und den Austausch von Betriebsdaten in Echtzeit. Aus diesem Grund möchte die HADAG die bestehenden Fahrkartenautomaten durch SST ersetzen. Um für den Kunden ein einheitliches Vertriebssystem mit Wiedererkennungswert anzubieten, sollen alle Vertriebsgeräte über ein einheitliches Verkaufsmenü verfügen. Die Geräte sollen lediglich durch verschiedenen Einsatzorte unterschiedlich konfiguriert werden. Es ist ein einheitliches Tarifdaten- und Verkaufsdatenhandling vorhanden und es muss eine Anbindung an das bestehende Hintergrundsystem erfolgen. Sowohl die bestehenden Fahrkartenautomaten bei der HADAG, als auch die im HVV im Einsatz befindlichen SST (Hard- und Software) wurden sämtlich von ALMEX bzw. deren Rechtsvorgänger entwickelt und geliefert. Das System wurde speziell für die HVV-Anforderungen entwickelt.

Eine Beschaffung der SST bei einem anderen Unternehmen würde zu folgenden unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen:

Eine Kleinserie verursacht einen deutlich höheren Wartungsaufwand, da alle Mitarbeiter*innen auf die abweichenden Komponenten geschult werden müssen. Dies betrifft auch die Kolleg*innen des Kassendienstes, sofern der Hersteller andere Schließsysteme oder Menüführung verwendet. Der Ersatzteilbestand würde außerdem übermäßig hoch ausfallen, da die Ersatzkomponenten auf allen Servicewagen mitgeführt werden müssen. Ebenfalls wären die Geldkassetten davon betroffen. Dies würde darüber hinaus auch zu Platzproblemen oder zur Anschaffung größerer Fahrzeuge führen. Für die Instandsetzung und Prüfung der Komponenten müssten Testautomaten und Instandsetzungsarbeitsplätze beschafft werden, die bei Verwendung der bestehenden Geräte nicht erforderlich sind, da bereits vorhanden. Da es regelmäßig zu Funktionserweiterungen als auch Tarifänderungen kommt, bedeuten Geräte eines anderen Herstellers einen anfallenden doppelten Testaufwand. Außerdem müssen Funktionen, die durch den Hersteller eingekauft und umgesetzt werden, künftig von verschiedenen Lieferanten doppelt umgesetzt werden. Ein anderer Auftragnehmer müsste sicherstellen, dass seine Geräte mit dem von ALMEX entwickelten Hintergrundsystem zusammenarbeiten und die PT-Nova-Schnittstelle vollumfänglich bedienen können. Die Entwicklungs- und Anpassungsarbeiten wären bei geringer Stückzahl unverhältnismäßig hoch, aus den Erfahrungen der jetzigen Entwicklung wäre von mehreren Jahren auszugehen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 099-275375
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1100366 HADAG
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 16 SST Schacht für die HADAG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/07/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022