Entwicklungsleistungen zur Realisierung eines 360°-Cockpits (Hauptprojekt) Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-916-20220714_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen zur Realisierung eines 360°-Cockpits (Hauptprojekt)
Die HOCHBAHN möchte ihren Kund*innen den bestmöglichen Kundenservice bieten und die Mitarbeiter*innen bei ihrer Arbeit so unterstützen, dass sie effizient und auskunftssicher agieren können. Hierfür soll eine zentrale Anwendung, das 360°-Cockpit, etabliert werden. Gegenstand der Ausschreibung sind Entwicklungsleistungen zur Realisierung des Hauptprojekts, in dem eine ganzheitliche Lösung als Produkt angestrebt wird.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die HOCHBAHN möchte ihren Kund*innen den bestmöglichen Kundenservice bieten und die Mitarbeiter*innen bei ihrer Arbeit so unterstützen, dass sie effizient und auskunftssicher agieren können. Hierfür soll eine zentrale Anwendung, das 360°-Cockpit, etabliert werden. Die Anwendung soll für verschiedene Stakeholder innerhalb der HOCHBAHN sowie ggf. für ausgewählte Vertriebsanwendungen die zentrale Quelle für Kunden- und Vertragsdaten darstellen. Für die Umsetzung des Vorhabens soll ein Rahmenvertrag für Entwicklungsleistungen zur Realisierung des 360°-Cockpits (Hauptprojekt) bei der Hamburger Hochbahn AG gemäß der Leistungsbeschreibung geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RW8W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]