Patientenmonitoring Referenznummer der Bekanntmachung: VV 003-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenmonitoring
Patientenmonitoring
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Beschaffung eines Systems für das Patientenmonitoring, mit allen Komponenten (Software und Hardware) der neusten Generation. Dieses geeignet für Patienten aller Altersklassen (Neonaten bis Erwachsene) und jeglicher Statur.
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver, auf die Referenzaufträge bezogenen Kriterien in absteigender Reihenfolge eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
- Anzahl der Referenzen, bei denen die Leistung bei einem Krankenhaus mit mindestens 800 Planbetten erbracht wurde, welches neben den Fachabteilungen für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Orthopädie, Pädiatrie und Urologie über noch mindestens 5 weitere Fachabteilungen verfügt
- Anzahl der Referenzen, bei denen die Leistung bei einem Universitätsklinikum erbracht wurden
- Anzahl der Referenzen, bei denen die Leistung mind. OP-Abteilungen (min. 10 Säle) und Intensivstationen (min. 12 Betten) beinhaltete
- Anzahl der Referenzen, bei denen das auftragsgegenständliche Monitoring ins PDMS-System Fa. Dräger Typ ICM vollständig eingebunden worden ist
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. Nicht präqualifizierte Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen:
Unternehmensangaben Einzelbewerber; Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft; Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Verbundene Unternehmen; Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Bankerklärung; Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist,
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket).
Mindestens drei Referenzen eines vergleichbaren Projektes:
Ein Referenzauftrag wird nur dann als vergleichbar anerkannt,
- wenn dieser bei einem Krankenhaus mit mindestens 800 Planbetten erbracht wurde, welches neben den Fachabteilungen für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Orthopädie, Pädiatrie und Urologie über noch mindestens 5 weitere Fachabteilungen verfügt
- wenn dieser die Ausstattung mit Monitoring für mind. OP-Abteilungen (min. 10 Säle) und Intensivstationen (min. 12 Betten) beinhaltete
- wenn mindestens in einer Referenz das Monitoring ins PDMS-System Fa. Dräger Typ ICM vollständig eingebunden worden ist
Mindestens ein Referenzauftrag muss an einem Universitätsklinikum erbracht worden sein. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRXCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.