Stadtteiltreff_Technische_Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_901_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteiltreff_Technische_Ausrüstung
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein vorläufiges Nutzungskonzept bzw. ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff in Glückstadt-Nord entworfen, welches Bestandteil im hochbaulichen Realisierungswettbewerb im Jahr 2021 war und somit Grundlage für die Planung und den Bau des Stadtteiltreffs ist.
Dem Entwurf des Wettbewerbssiegers liegen lt. Entwurfsverfasser folgende Überlegungen bzw. Angaben und Daten für das Neubauvorhaben zugrunde: Ein wirtschaftlicher Neubau ist durch eine einfache, eingeschossige Holzkonstruktion und eine Verglasung mit wiederholenden Formaten gegeben. Darüber hinaus wird auf ein Technikkonzept mit wenig Automatisierung und natürliche Be- und Entlüftungsmöglichkeiten gesetzt. Durch den Dachüberstand und die Pufferzone (Diele) nach Süd-Westen wird der sommerliche Wärmeschutz optimiert. Auch die direkte Lage im Park mit im Sommer verschattenden Bäumen erzeugt eine behagliche Raumatmosphäre. Durch die Holzkonstruktion, den Einsatz von Recyclingbaustoffen im Innenausbau, sowie das Gründach und den Einsatz von regenerativen Energien in der Gebäudetechnik entsteht ein nachhaltiger Neubau (vgl. Anlage 4.4.).
Laut Entwurfsverfasser liegen weiter folgende Daten zugrunde:
- Gebäudehöhe 4,40 m max. Höhe über Geländehöhe.
- Anzahl Vollgeschosse: I,
- Bebaute Grundstücksfläche 669 m².
Aufgrund des Wettbewerbsentwurfes wird von einer Nutzfläche oberirdisch von rd. 460 m² zuzüglich Außenflächen ausgegangen. Diese Angaben werden ebenso wie das Raumprogramm im Zuge der Planung der Architekten überprüft und konkretisiert. Ein aktueller Überarbeitungsstand der Planung liegt mit Stand 17.05.2022 anlässlich der Einreichung einer Bauvoranfrage durch den Bauherrn vor (vgl. Anlage 4.3).
Der Stadtteiltreff soll barrierefrei geplant werden. Es sind verschiedene Nutzungen für unterschiedliche Gruppen vorgesehen (u. a. Jugendraum, Bibliothek, Café, Fortbildungsräume, Beratungsräume). Der Neubau ist mindestens als Niedrigstenergiegebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu konzipieren.
Die politischen Gremien haben der Stadt den Auftrag erteilt, die Planungen bis zur Genehmigungsreife voranzubringen. Danach wird anhand der dann vorgelegten Kostenberechnung über weitere Schritte bzw. eine Realisierung erneut in den politischen Gremien beraten und entschieden.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt, im Auftrag der Stadt Glückstadt, Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau des Stadtteiltreffs auszuschreiben.
Parallel zu dieser Ausschreibung wird die Ausschreibung und Vergabe der technischen Ausrüstung für das Neubauvorhaben durchgeführt.
Königsberger Straße 25348 Glückstadt
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Technische Ausrüstung für den Neubau des Stadtteiltreffs in Glückstadt vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI sowie besondere Leistungen.
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestellt vor, die Auswahl gem. § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1:
9 Punkte ab [Betrag gelöscht] Euro
6 Punkte mehr als 200.00 bis [Betrag gelöscht] Euro
3 Punkte mehr als 100.000 bis [Betrag gelöscht] Euro
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 27 Punkte erreichbar.
Das Teilnahmebegrenzungskriterium 2 unterteilt sich in drei Unterkriterien.
Unterkriterium 1 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Beschäftigtenzahl
Bewertet wird die gemittelte Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) sowie technische Mitarbeiter*innen (z. B. technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit - alle zusammen bezeichnet als Beschäftigte - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1:
9 Punkte ab 5 Beschäftigten
6 Punkte bei 4 Beschäftigten
3 Punkte bei 3 Beschäftigten
Unterkriterium 2 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Berufliche Erfahrung der Projektleitung
Bewertet wird die berufliche Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, dargestellt in einer tabellarischen Auflistung der beruflichen Tätigkeit in Jahren.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2:
9 Punkte ab 10 Jahren Berufserfahrung
6 Punkte ab 7 Jahren Berufserfahrung
3 Punkte ab 4 Jahren Berufserfahrung
Unterkriterium 3 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen
Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen der letzten 6 Jahre (siehe auch III 1.3 der Bekanntmachung)
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3:
9 Punkte ab 4 Referenzen
6 Punkte bei 3 Referenzen
3 Punkte bei 2 Referenzen
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 VgV:
Der Bewerber/die Bewerberin oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in die Liste der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen. Ein entsprechender Nachweis ist der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Kopie ist ausreichend. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 13);
Bewerben sich juristische Personen so müssen diese den oder die für Durchführung der Aufgabe verantwortliche/-n Ingenieurin/-in benennen und für den oder die benannten Personen den Nachweis der Eintragung in die Liste der Architekten- und Ingenieurkammer vorlegen. Die Kopie ist ausreichend.
Für ausländische Bewerber/-innen oder Bewerbergemeinschaften gilt: Sie müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7);
- Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 10);
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) bis (4) und 124 (1)f. GWB Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 20ff.);
- Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 13);
1) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 15)
2) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 14)
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5,0 Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2) Mindestanforderungen für den gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung): [Betrag gelöscht] Euro.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 16).
2) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 16).
3) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzte 6 Jahre (z. B. Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI von vergleichbaren Gebäudetypologien, eingeschossige Holzkonstruktion, vgl. Glasflächenanteil, vgl. qm Nutzfläche, vgl. anrechenbare Kosten) (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 17f.).
Zu 1) Mindestanforderung: mindestens 2 Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, welche die unter 1) genannten Anforderungen erfüllen.
Zu 2) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 3) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 3) genannten Anforderungen erfüllt.
Ingenieur/-in (Technische Ausrüstung) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93R2PC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.