Rahmenvertrag über Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referenznummer der Bekanntmachung: SenSBW_RV_Kommunikation_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Konzeption, Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, sowie ggf. auch Kampagnen.
Im Rahmen des angestrebten Verfahrens wird eine geeignete Agentur gesucht, welche diese ÖA-Leistungen realisiert.
Der Mix der Maßnahmen und Formate soll sich flexibel mit den stadtpolitischen und gesellschaftlichen Geschehnissen, Trends und Debatten weiterentwickeln können. Dazu sind kontinuierliche Abstimmungen mit den verantwortlichen Stellen der SenSBW notwendig und selbstverständlich.
Die Maßnahmen und die Produkte für die Kommunikation sollen in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig erarbeitet werden.
Unter Anwendung des bestehenden Corporate Designs des Landes Berlin ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die SenSBW mit breiter öffentlicher Wirkung gewünscht.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
• Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung eines strategischen Kommunikationskonzepts
• Konzeption, Gestaltung und ggf. Beauftragung und Qualitätssicherung von Druckaufträgen für Printprodukte wie z.B. Flyer, Faltblätter, Broschüren (z.B. Imagebroschüre), Plakate, Anzeigen
• Gestaltung von Produkten zur digitalen Nutzung wie z.B. Sharepics, Banner, PDF-Dokumente, Präsentationen, Online-Anzeigen
• Webseitendesign und -erstellung für Sonderprojekte- und –kampagnen
• Gestaltung von Infografiken zur Online- und Offlineverwendung
• Konzeption und ggf. Produktion von AV-Medien (Film und Podcasts; u.a. ein Imagefilm)
• Gestaltung und Produktion von Animationen für die On- und Offlineverwendung
• Mediaplanungen (OOH und Online, bspw. für Social Media-Kampagnen)
• Schaltung von Anzeigen und Buchung von Werbeflächen im Straßenraum, ÖPNV, sowie Social Media
• Werbemittel / Giveaways (Konzeption, Gestaltung und Beschaffung)
• Baustellenkommunikation (u.a. innovative Ideen, Gestaltung, Beschaffung)
• Claim-Entwicklung
• Veranstaltungskonzepte (mit und ohne Durchführung)
• Bildbeschaffung inkl. Nutzungsrechteklärung (inkl. Stockbilder und –bewegtbilder)
• Konzeption, Organisation und ggf. Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für unterschiedliche Kampagnen
Weitere Leistungen / Kommunikationsformate, die sich aus den oben genannten Punkten ergeben, können abgerufen werden.
Der Rahmenvertrag beinhaltet die Übertragung der uneingeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte für ÖA-Produkte und -maßnahmen auf die SenSBW.
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr. Der Rahmenvertrag ist auf Leistungen für die öffentliche Auftraggeberin SenSBW begrenzt.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber:innen aufgefordert, als Arbeitsprobe eine Social-Media-Kampagne mit dem Schwerpunkt „Neubau“ zu erarbeiten und vorzustellen, die nach erfolgter Präsentation mit einer Aufwandspauschale von 4.201,68 € (zzgl. MwSt.) vergütet wird, sofern alle wesentlichen Anforderungen erfüllt sind (siehe Aufgabenbeschreibung, die mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren übermittelt wird). Rechnungslegung und Auszahlung der Pauschale können erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Leistungen durch gesonderte Einzelvergaben auch an andere Dienstleister:innen zu vergeben. Eine Zusammenarbeit mit anderen von SenSBW beauftragten Agenturen / Dienstleister:innen wird vorausgesetzt.
Reisekosten der Auftragnehmer:in sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert erstattet.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Der Auftrag kann bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung.
Erfüllen mehrere Bewerber:innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber:innenzahl nach einer objektiven Auswahl gemäß der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber:innen durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 102 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
7 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz (2019, 2020, 2021) für entsprechende Dienstleistungen (Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) ausweist.
2. Angaben zur Mitarbeiter:innenstruktur
7 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der im Mittel der letzten 3 Jahre mind. 3 Beschäftigte mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (Summe aus Büroinhaber:in und fest angestellten Mitarbeiter:innen) nachweist, davon mind. 50 % mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren und mind. 50 % mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mind. 2 Jahren.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeiter:innen (max. 26 Pkt)
3.1 Die Projektleiter:in verfügt über:
3.1.1 (3 Pkt) – mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen.
3.1.2 (zusätzlich 3 Pkt) – mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen
3.1.3 (1 Pkt) – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung / Wohnungsbau.
3.1.4 (3 Pkt) – Erfahrungen in der politischen Kommunikation.
3.1.3 (1 Pkt) – Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungsstrukturen und -abläufen.
3.2 Die Projektmitarbeiter:in verfügt über:
3.2.1 (3 Pkt) – mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen.
3.2.2 (zusätzlich 2 Pkt) – mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit. Nachweis der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 2 Referenzen
3.2.3 (1 Pkt) – Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung / Wohnungsbau.
3.2.4 (3 Pkt) – Erfahrungen in der politischen Kommunikation.
3.2.3 (1 Pkt) – Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungsstrukturen und -abläufen.
3.3 (5 Pkt) – Die genannten Projektmitarbeiter:innen erbringen insgesamt einen Nachweis über Erfahrungen mit Grafik, im Printbereich, zu Ausstellungen / Veranstaltungen und / oder alternativen, interaktiven Formaten und im Onlinebereich (Social Media, Webgestaltung) (zur Erfüllung dieses Kriteriums können ggf. auch weitere Mitarbeiter:innen benannt werden).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)**
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
4.1 (4 Pkt) – Die Honorarsumme beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
4.2 (5 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet die Öffentlichkeitsarbeit für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB.
4.3 (5 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet politische Kommunikation.
4.4 (3 Pkt) – Maßnahmen der Stadtentwicklung / Wohnungsbaupolitik waren Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit.
4.5 (3 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet ein umfassendes, selbst erstelltes Kommunikationskonzept sowie dessen Durchführung.
4.6 (1 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet eine Social Media Kampagne.
4.7 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet Grafikformate.
4.8 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet Bewegtbildformate.
4.9 (3 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet Veranstaltungskonzepte.
4.10 (3 Pkt) – Die für die zu vergebende Leistung vorgesehene Projektleiter:in oder weitere Projektmitarbeiter:in war maßgeblich in leitender Funktion am Referenzprojekt tätig.
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Der Auftrag kann bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung.
Mit dem Zuschlag ist kein festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert, und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, LHO mit Ausführungsvorschriften, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, Manual für das Corporate Design für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (nicht abschließend).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der von der Auftraggeberin bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungen gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz für entsprechende Leistungen nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss von der sich bewerbenden Agentur oder deren Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Agenturen bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mindestens einem Jahr ausgeführt werden. Der Abschluss der Leistung darf max. 5 Jahre zurückliegen. Bezugsdatum ist der Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter:innen (Ausnahme Kriterium Nr. 3.3 unter Ziff. II.2.9), max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für die Projektleiter:in, und ggf. weitere Mitarbeiter:innen, die in der Kommunikation mit der Auftraggeberin und Dritten eingesetzt werden.
Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister bzw. im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister bzw. Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Besondere Vertragsbestimmungen (BVB):
— BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214 P),
— BVB zur Frauenförderung (Wirt-2141 P)
— BVB Verhinderung von Benachteiligung (Wirt-2143 P)
— BVB über Kontrolle und Sanktionen (Teil B) (Wirt-2144 P),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Kommunikation“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
10. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]