Rahmenvereinbarung Social Media Management Referenznummer der Bekanntmachung: 220021-125-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Social Media Management
Im Rahmen seiner Marketing- und Kommunikationsaufgaben benötigt die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH die beratende, konzeptionelle, kreative und umsetzende Unterstützung im Bereich Social Media durch eine Online-Agentur.
Im Rahmen seiner Marketing- und Kommunikationsaufgaben benötigt die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH die beratende, konzeptionelle, kreative und umsetzende Unterstützung im Bereich Social Media durch eine Online-Agentur.
Eine der Kernaufgaben von Berlin Partner ist die Vermarktung der Deutschen Hauptstadt. Diese geschieht vor allem in den folgenden Stoßrichtungen:
1) Image-Marketing: Die Marke Berlin wurde im September 2020 relauncht. Sie vermittelt nach wie vor Identifikation, denkt Freiheit als individuell ausgelebte Möglichkeit, die jedem zusteht und zelebriert Berlin als einzigartige Lebensart: tolerant, vielfältig, wertebewusst. Die neue Marke Berlin vermittelt zudem Identifikation der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Stadt und ihr aktives Engagement für die Werte und Haltung, die Berlin verkörpert. Sie denkt Freiheit als gemeinschaftliche und geteilte Chance, für die alle kämpfen, zelebriert Berlin als Lebensart, Versprechen, Verantwortung und Überzeugung. Umgesetzt wird die Hauptstadtkampagne von Berlin Partner im Auftrag des Landes Berlin.
2) Standort-Marketing: Mit integrierten Branchenkampagnen und gezielten Marketingaktivitäten wirbt Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie national und international für Berlin als attraktiven Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstandort. Dabei steht im Fokus, die Informationen und Potenziale des Wirtschafts- und Technologiestandorts Berlin direkt zu den Entscheidern und Investoren zu bringen - ansprechend und informativ. Hier enthalten sind auch Kampagnen zum Thema Wissenschaft.
3) Sportmarketing: Um die Strahlkraft des Sports als Wirtschafts- und Imagefaktor Berlin regional, national und international zu stärken und Berlinerinnen und Berliner positiv auf Sportveranstaltungen in der Stadt einzustimmen, ist das Thema fest im Hauptstadt-Marketing verankert und wird von Berlin Partner vorangetrieben.
4) Eigenvermarktung: Dabei handelt es sich um Werbung und Kampagnen für Berlin Partner als Haus, inklusive seiner zugehörigen Projekte und Eigenmarken wie z.B. die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO, unsere Initiative Berlin gegen Antisemitismus und ähnliche.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Aufträge aus allen Linien ausgelöst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6WRW3U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.