Umweltplanungsleistungen bis Genehmigung Großprojekte Referenznummer der Bekanntmachung: Ariba ID: WS1070063708
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltplanungsleistungen bis Genehmigung Großprojekte
Die Ausschreibung fokussiert sich auf Umweltplanungsleistungen bis zur Genehmigung in der Regelzone von 50Hertz.Charakteristisch für die Vorhaben ist der mittlere bis große Umfang. Es handelt sich im Regelfall um Freileitungsvorhaben mit Rückbau von Bestandsleitungen (Ersatzneubau) in der Regelzone von 50Hertz von durchaus auch 100 km Länge und mehr.
Das Los „Umweltplanungsleistungen bis Genehmigung Großprojekte“ umfasst onshore-seitige Umweltplanungsleistungen für folgende Regelverfahren:
‒ Raumordnungsverfahren
‒ Bundesfachplanung
‒ Planfeststellung nach EnWG
‒ Planfeststellung nach NABEG
Um eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen, sollen einerseits Unterlagen aus sogenannten Best-Practice-Beispielen und andererseits Potenziale zur Verschlankung von Unterlagen genutzt werden.
Am Dienstsitz des Auftragnehmers und zu ausgewählten Terminen / Besprechungen / Projekttagen im Haus der 50Hertz Transmission GmbH.
Die Ausschreibung fokussiert sich auf Umweltplanungsleistungen bis zur Genehmigung in der Regelzone von 50Hertz.Charakteristisch für die Vorhaben ist der mittlere bis große Umfang. Es handelt sich im Regelfall um Freileitungsvorhaben mit Rückbau von Bestandsleitungen (Ersatzneubau) in der Regelzone von 50Hertz von durchaus auch 100 km Länge und mehr.
Das Los „Umweltplanungsleistungen bis Genehmigung Großprojekte“ umfasst onshore-seitige Umweltplanungsleistungen für folgende Regelverfahren:
‒ Raumordnungsverfahren
‒ Bundesfachplanung
‒ Planfeststellung nach EnWG
‒ Planfeststellung nach NABEG
Um eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen, sollen einerseits Unterlagen aus sogenannten Best-Practice-Beispielen und andererseits Potenziale zur Verschlankung von Unterlagen genutzt werden.
Die Rahmenverträge könne dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Optionen werden bis zu drei Monate vor Ablauf im Ermessen des Auftragsgebers gezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB bestehen.
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
c) Erklärung zu aktuell gültigen Sanktionen gegenüber Russland. Es ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: Referenzen
Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bewerber jeweils durch aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Leistungen in vergleichbaren linearen Infrastrukturprojekten der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Es werden maximal 100 Punkte je Bewerber für die Referenzen vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punk-ten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Nachweise zu Ziffer III.1.1 und III.1.3.
(2) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen
(3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle
hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
d) Zwingende Nutzung der ARIBA-Plattform
Bitte beachten Sie die ausschließliche Nutzung der ARIBA-Plattform für das Vergabeverfahren. Details und weitere Informationen sind im Dokument 'Zwingende Nutzung ARIBA-Plattform' zusammengetragen und ist über den unter Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Weblink verfügbar.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 31.07.2022 mit Fragen via ARIBA und Zuhilfenahme der Anlage H 'Bieterfragen' an die Vergabestelle wenden. Alle Fragen und alle Antworten werden allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) zu I.3 Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote
Jeder Teilnahmeantrag und jedes Angebot, welches nicht korrekt über Ariba gesendet wird, wird abgelehnt. Die Möglichkeit 'Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen' ist explizit nicht zulässig.
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Aus Gründen der Vertraulichkeit werden die Anlagen 1.1 Leistungsbeschreibung und 1.2 Leistungsverzeichnis erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Vorlage in den Vergabeunterlagen) den Bewerben innerhalb des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist.
d) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und
die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber
im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
d) Die nachrangigen Bieter werden mit einer Backup-Funktion
bezuschlagt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."