Sielbau, Friedrichstraße 55 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 097-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sielbau, Friedrichstraße 55
Für das Projekt Friedrichstraße 55 wird an der Bernhard-Nocht-Str. 12 – 14 in 20359 Hamburg Flurstück 1294 Gemarkung St. Pauli Süd ein neues Schulgebäude errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen. Die weitere Aufstockung des Gebäudes ist geplant, die Termine dafür stehen noch nicht fest.
Im Erdgeschoss werden eine Pausenhalle, ein Multifunktionsraum, ein Musikraum, eine Schülerküche sowie eine Aufwärmküche geplant. Für das erste Obergeschoss sind 2 Fach-räume und 2 Differenzierungsräume vorgesehen. Das 2. und 3. Obergeschoss sind für Lehrzimmer und Verwaltungsbüros ausgelegt. Das Gebäude wird durch 2 Treppenhäuser erschlossen.
Die Abwasser- und Regenwasserleitungen im Gelände werden erneuert, die Geländeoberflächen werden neu angelegt.
Friedrichstraße 55, 20359 Hamburg
- 200 m Bauzaun
- 435 m Einzelrohrgraben in verschiedenen tiefen herstellen
- 1.700 t Boden Z0 bis Z2 abfahren
- 435 m Kanalrohre KG 2000 DN 100 bis DN 400 liefern und verlegen
- 1 Stück Regenwasserrückhaltung L/B/H 12/1,2/1,2m liefern und verlegen
- 340 m² Betonrechteckpflaster aufnehmen und wieder einbauen
- 84 m Schlauchliner herstellen DN 100 bis DN 400
- Dichtheitsprüfungen herstellen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Mai 2022 bis Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sielbau, Friedrichstraße 55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]