Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: TK 07062022-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau
Angaben zum Gebäude (Bestand/ Nutzung)
Standort : Bezirk Treptow-Köpenick, Alt Köpenick 21, in 12555 Berlin
Größe/ Geometrie/ Ausbildung
BGF ca.18.600 m2 / A-förmige Ausbildung mit ca. 75m Nord-Süd und 63m Ost-West Ausdehnung / Unter- und Erdgeschoss, Hochparterre, 3 Obergeschossen mit Dachböden und Rathausturm (ca. 54m hoch) / Innenhof 1 mit Zufahrt über Böttcherstraße und Innenhof 2 mit Durchgang-/ Fahrt über Innenhof 1
Angaben zur Baumaßnahme:
Baufreiheit
Die Bauarbeiten erfolgen nach Gebäudefreizug im betriebslosen Zustand. Ausgenommen hiervon sind: - der Ratskeller Köpenick, dieser bleibt in Betrieb
Geplante Baumaßnahme
Es sind diverse Hochbau- und TGA-seitige Umbau-, Sanierungs- und Neubauarbeiten vorgesehen.
Die Baumaßnahmen beinhalten dabei u.a. die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im gesamten Rathaus.
Denkmalschutz: Das Rathaus steht unter Denkmalschutz.
Trockenbauarbeiten:
Erstellung von Trockenbauwänden und -decken, z.T. mit Brandschutzanforderungen,
Erstellung von Installationswänden in Sanitärräumen,
Abkofferungen von Installationen (Elektro, Sanitär)
WC-Trennwände
ca. 2100m2 Wände mit Brandschutzanforderungen
ca. 1700m2 Unterdecken mit Brandschutzanforderungen (z.T. mit Weitspannträgern)
ca. 65m2 WC-Trennwände mit Türen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]