Abbruch- und RückbauarbeitenAbbruch Baufeld Süd Referenznummer der Bekanntmachung: B21116-80053000-001-212-01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abbruch- und RückbauarbeitenAbbruch Baufeld Süd

Referenznummer der Bekanntmachung: B21116-80053000-001-212-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45100000 Baureifmachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Obentrautstr. 19,21 (Dragoner Areal), 10963 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Geplant ist der Totalabbruch der Gebäude und Zuwege im Baufeld Süd.

Umfang:

? Gebäude Nr. 15, 15A (ehemalige Kfz-Werkstätten) und 20 (ehemalige Lagerhalle)

? Entfernung Medienanschlüsse ober- und unterirdisch (Gasleitungen, Wasser- und Abwasserleitungen, Elektroleitungen usw.)

? Parkdeck einschließlich Untergründe

? Wege und Straßen

? Herstellung Baufeld für Neubau (neue Füllung vollflächig gesamte Baufeld Sohltiefe ca. 60 cm)

Die Ausführungsorte sind:

Gebäude Nr. 15, 15 A und 20

Gebäudehöhen bis circa 8 m

Dachtypen: Flachdächer, Satteldächer mit Neigung bis circa 8 Grad

(Schweißbahnabdichtungen, Faserzementplatten)

Fassaden: Putzfassaden

Dachkonstruktionen: aus Holzwerkstoffe

Hinweis: Eine Kampfmitteluntersuchung wurde ohne Ergebnis ausgeführt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/04/2022
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 065-167934

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B21116-80053000-001-212-01
Bezeichnung des Auftrags:

Abbruch- und Rückbauarbeiten Abbruch Baufeld Süd

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Obentrautstr. 19,21 (Dragoner Areal), 10963 Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

"SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten.

An- und Abtransport Wassertankwagen. Die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Wassertankwagen wie vor, jedoch andere Dimension. Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Pumpensysteme, Schläuche. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich. Wir empfehlen die Beauftragung der Leistungen. Vorhaltung Wassertank. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden. OZ A11.05.005: Vorhaltung Wassertank wie vor, jedoch in anderer Dimension. Erforderlich für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden.

OZ A 11.06.001: Zulage zu Pos. A 11.04.001 aus NA 4 Komplettabbruch. Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/06/2022
Ende: 21/08/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

"SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten.

An- und Abtransport Wassertankwagen. Die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Wassertankwagen wie vor, jedoch andere Dimension. Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Pumpensysteme, Schläuche. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich. Wir empfehlen die Beauftragung der Leistungen. Vorhaltung Wassertank. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden. OZ A11.05.005: Vorhaltung Wassertank wie vor, jedoch in anderer Dimension. Erforderlich für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden.

OZ A 11.06.001: Zulage zu Pos. A 11.04.001 aus NA 4 Komplettabbruch. Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Leistung war gem. § 22 Abs. 2 Nr. 3 trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehbar: die zusätzlichen Ausführungen in diesem Nachtrag konnten vor Beginn der Ausschreibung nicht erfasst werden. Die in diesem Nachtrag aufgeführten "SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten. Aus dem Grund, weil ja örtliche Gegebenheiten unterschiedliche Gebühren bedeuten, wurden letztendlich diese Kosten nicht mit eingeplant.

Im Zuge der Bestandserfassung als Grundlage des erstellten Leistungsverzeichnisses war trotz aller Sorgfalt nicht ersichtlich, das die auf dem Gelände vorhandenen Zapfstellen nicht in Betrieb genommen werden können. Demnach handelt es sich um eine Zusatzleistung nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A EU. Da vorhandene Zapfstellen im Öffentlichkeitsbereich nicht an das Berliner Leitungsnetz angeschlossen sind, stellt es einen nicht vorhersehbaren Umstand dar. Diese Situation wurde im Zuge der Abbruchmaßnahmen mehrfach von unterschiedlichen ausführenden Firmen überprüft und konnte, auch mit Unterstützung der Berliner Wasserbetriebe nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter der Maßnahme ändert sich nicht.

Weiterhin war die Zusatzabbruchleistung aus folgenden Gründen nicht vorhersehbar:

Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR