Abbruch- und RückbauarbeitenAbbruch Baufeld Süd Referenznummer der Bekanntmachung: B21116-80053000-001-212-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und RückbauarbeitenAbbruch Baufeld Süd
Obentrautstr. 19,21 (Dragoner Areal), 10963 Berlin
Geplant ist der Totalabbruch der Gebäude und Zuwege im Baufeld Süd.
Umfang:
? Gebäude Nr. 15, 15A (ehemalige Kfz-Werkstätten) und 20 (ehemalige Lagerhalle)
? Entfernung Medienanschlüsse ober- und unterirdisch (Gasleitungen, Wasser- und Abwasserleitungen, Elektroleitungen usw.)
? Parkdeck einschließlich Untergründe
? Wege und Straßen
? Herstellung Baufeld für Neubau (neue Füllung vollflächig gesamte Baufeld Sohltiefe ca. 60 cm)
Die Ausführungsorte sind:
Gebäude Nr. 15, 15 A und 20
Gebäudehöhen bis circa 8 m
Dachtypen: Flachdächer, Satteldächer mit Neigung bis circa 8 Grad
(Schweißbahnabdichtungen, Faserzementplatten)
Fassaden: Putzfassaden
Dachkonstruktionen: aus Holzwerkstoffe
Hinweis: Eine Kampfmitteluntersuchung wurde ohne Ergebnis ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abbruch- und Rückbauarbeiten Abbruch Baufeld Süd
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Obentrautstr. 19,21 (Dragoner Areal), 10963 Berlin
"SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten.
An- und Abtransport Wassertankwagen. Die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Wassertankwagen wie vor, jedoch andere Dimension. Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Pumpensysteme, Schläuche. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich. Wir empfehlen die Beauftragung der Leistungen. Vorhaltung Wassertank. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden. OZ A11.05.005: Vorhaltung Wassertank wie vor, jedoch in anderer Dimension. Erforderlich für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden.
OZ A 11.06.001: Zulage zu Pos. A 11.04.001 aus NA 4 Komplettabbruch. Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
"SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten.
An- und Abtransport Wassertankwagen. Die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Wassertankwagen wie vor, jedoch andere Dimension. Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) nur über Löschwasserbrunnen möglich. An- und Abtransport Pumpensysteme, Schläuche. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich. Wir empfehlen die Beauftragung der Leistungen. Vorhaltung Wassertank. Erforderliches Equipment für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden. OZ A11.05.005: Vorhaltung Wassertank wie vor, jedoch in anderer Dimension. Erforderlich für die Wasserentnahme als Bauwasser (zur Staubreduzierung Abbruch) - ist nur über Löschwasserbrunnen möglich und muss für die Dauer des Bedarfs vorgehalten werden.
OZ A 11.06.001: Zulage zu Pos. A 11.04.001 aus NA 4 Komplettabbruch. Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung.
Die Leistung war gem. § 22 Abs. 2 Nr. 3 trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehbar: die zusätzlichen Ausführungen in diesem Nachtrag konnten vor Beginn der Ausschreibung nicht erfasst werden. Die in diesem Nachtrag aufgeführten "SBB-Kosten" entspringen aus der Gebührenordnung der Abfallverwertungsgesellschaften (Sonderabfälle Berlin/Brandenburg=SBB) für kontaminierter Baureststoffe. Diese Gebühren umfassen die Entsorgung der Sonderabfälle in Berlin/Brandenburg (regionale Entsorgung). Auf Wunsch der BIM ist eine EU-Weite Ausschreibung durchgeführt worden, in der wir die Entsorgungen nicht regional begrenzen sollten. Aus dem Grund, weil ja örtliche Gegebenheiten unterschiedliche Gebühren bedeuten, wurden letztendlich diese Kosten nicht mit eingeplant.
Im Zuge der Bestandserfassung als Grundlage des erstellten Leistungsverzeichnisses war trotz aller Sorgfalt nicht ersichtlich, das die auf dem Gelände vorhandenen Zapfstellen nicht in Betrieb genommen werden können. Demnach handelt es sich um eine Zusatzleistung nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A EU. Da vorhandene Zapfstellen im Öffentlichkeitsbereich nicht an das Berliner Leitungsnetz angeschlossen sind, stellt es einen nicht vorhersehbaren Umstand dar. Diese Situation wurde im Zuge der Abbruchmaßnahmen mehrfach von unterschiedlichen ausführenden Firmen überprüft und konnte, auch mit Unterstützung der Berliner Wasserbetriebe nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter der Maßnahme ändert sich nicht.
Weiterhin war die Zusatzabbruchleistung aus folgenden Gründen nicht vorhersehbar:
Im Zuge der Aufmaßerstellung wurde keine zerstörerische Bauteilöffnung vorgenommen. Es wurde von einer abzureißenden Ziegelwand ausgegangen. Während der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, das lediglich die Sockelleiste der Wand aus Ziegeln besteht. Der restliche Wandaufbau besteht aus Trockenbaumaterial in Verbindung mit einer Zementmischung, die Schadstoffe enthält. Die Nachtragsleistungen beinhalten den Rückbau und die Entsorgung dieser Betonmischung. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht.