Lieferung von Material für das Gewerk Heizung/Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: dtD-2022-Lieferung Material Sanitär/Heizung RV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12687 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Material für das Gewerk Heizung/Sanitär
Einkauf von Sanitärmaterial
- sanitäre Armaturen z. B. Mischbatterien, Bade- und Brausewannenbatterien
- sanitäre Ersatzteile z.B. Oberteile, HU-Ausläufe, Brauseschläuche, Handbrausen, Duschstangen, Eckventile,Ersatzteile für Spülkästen
- Sanitärobjekte z.B. WC-Sitze, Edelstahl- bzw. Doppelspüle
- Kleinmaterial
Einkauf von Heizungsmaterial
- Pumpen
- Wartungsmaterial Gasgeräte
- Druckhalte- und Entgasungsgeräte
- Thermostatregler- und köpfe
Berlin
Mengentreiber (Stand 2021):
- Stahl-Einbauwanne mit Wannenträger ca. 80- 120 Stück pro Jahr
- Edelstahlrohr Sanpress etwa 1500 m pro Jahr
- Armaturen (WT,BW,Dusche) etwa 250- 300 Stück pro Jahr
- Umwälzpumpen etwa 100 Stück pro Jahr
- Freistrom-/ Absperr-/ Kolbenventile etwa 1000- 1200 Stück pro Jahr
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre. Der AG behält sich optional vor, den abgeschlossenen Vertrag zwei Mal für je zwölf Monate zu verlängern.
Die Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages trifft der AG unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen mit dem jeweiligen AN. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre. Der AG behält sich optional vor, den abgeschlossenen Vertrag zwei Mal für je zwölf Monate zu verlängern.
Die Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages trifft der AG unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen mit dem jeweiligen AN. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
(als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen)
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 12 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
1. Eigenerklärung zum Umsatz für Lieferleistungen Heizung-/Sanitärmaterial in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021)
(Bieterbogen- Punkt 7)
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter/von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
1. Eigenerklärung, dass die Lieferung von Bestellware binnen 24 Stunden ab Bestellung frei Baustelle bzw. Lager erfolgt (Bieterbogen-Anlage 6)
2. Eigenerklärung, dass eine Mindestöffnungszeit Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr garantiert wird (Bieterbogen-Anlage 7)
3. Eigenerklärung, dass der Bieter über einen Onlineshops verfügt. (Bieterbogen-Anlage 8)
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
degewo AG, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 19.08.2022 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1). Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist von Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 9 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird. (Bieterbogen - Anlage 11) Die Vorgaben für Unterauftragnehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
9. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland