Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-070-14-IT1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag
Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag
Deutscher Bundestag
Referat ZR 5 - Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Die Auftraggeberin (AG) betreibt ein E-Mail- und Groupwaresystem, das im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht:
-Open-Source E-Mailsysteme (Postfix und Dovecot für die Protokolle SMTP und IMAP),
-MS-Exchange Groupware.
Derzeit gibt es zusätzlich zu den Exchange-Postfächern auch einen Restbestand an Kopano-Postfächern. Die Kopano-Software kommt jedoch nur noch für eine Übergangszeit zum Einsatz. Der Abschluss der Migration der noch vorhandenen Kopano-Postfächer nach Exchange ist bis Ende 2022 geplant.
Gegenstand des Vertrages ist die Betriebsunterstützung für das Open-Source System. Die Betriebsunterstützung beinhaltet den technischen Support, die Pflege, die Unterstützung zur Weiterentwicklung des Systems sowie die Updates der zentralen Systeme (Linux-Distributionen und alle Serveranwendungen).
Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit des E-Mailsystems, ein-schließlich der Unterstützung bei allgemeinen Betriebsaufgaben, der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des E-Mailsystems, die gefundenen Lösungen sowie die generellen Änderungen des Systems sind vom Auftragnehmer (AN) laufend zu dokumentieren.
Folgende Dienstleistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung:
-Betriebsunterstützung für MS-Exchange-Groupware,
-Pflege beziehungsweise Instandhaltung der Serverhardware,
-Pflege beziehungsweise Instandhaltung der Netzwerkkomponenten,
-Pflege beziehungsweise Instandhaltung der VMware,
-Betrieb des Storage-Systems (NetApp) inklusive Backup,
-Support der Firewall,
-Betrieb der zentralen Verzeichnisdienste Open-LDAP und Active Directory (AD).
Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.12.2022 bis zum 30.11.2026. Die Auftraggeberin hat das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten entweder zum Ende des ersten Vertragsjahres (30.11.2023) oder zum Ende des zweiten Vertragsjahres (30.11.2024) zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden,
— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anzufordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines
Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens
-Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der jährliche Umsatz muss mindestens 250.000,00 € betragen haben.
-Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier
genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen
gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die
Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht
zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
-Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Installation, Konfiguration und Betrieb von Open-Source-E-Mailservern auf einem Pacemaker/Corosync-Cluster mit selbstgeschriebenen OCF-Resource-Agents. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen konkret zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.