Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung, Mechanische Behandlungsanlage Gradestraße Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002822
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung, Mechanische Behandlungsanlage Gradestraße
siehe Teil A
Berliner Stadtreinigung
Mechanische Behandlungsanlagen Gradestraße
Gradestraße 81
12347 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Industriereinigung in folgenden Anlagen:
• Müllumladestation (UMS) mit seinen baulichen Einrichtungen im Hauptgebäude, Staubhaus (Reinigung Filterkammern und Filterwechsel) und Rampe
• Aufbereitungsanlage für Altholz und Sperrmüll (AAS)
• Reinigung der Holzhackschnitzelheizung (HOHAHE)
• 2 redundante Müllbunkerausträge (RMBA) mit Förderbändern im Müllbunker
• zutreffender Außenbereich (Grundstücksfläche zu den o. a. Anlagen)
entsprechend der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung - Standort Gradestraße“ vom 01.06.2022.
Der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Personalbedarf liegt erfahrungsgemäß bei Normalbetrieb bei täglich 4-5 Personen, aufgeteilt in maximal 2 Schichten. Nachzuholende Arbeiten werden i.d.R. am Sonnabend durchgeführt (ca. 10-14 Tage / Jahr).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Nachweis Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung der Mitarbeiterstruktur und Mitarbeiterqualifikation (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis Tauglichkeit für Atemschutzgeräte Arbeitsmedizinische Untersuchung (Vorsorge) G 26 (Teil A, Anlage A2),
- Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderfahrzeugen (Teil A, Anlage A2),
- Befähigungsnachweis zum Führen von Scherenhubarbeitsbühnen (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis einer bestellten befähigten Person nach § 10 BetrSich V über die Prüfung und Freigabe von bauseits erstellten Rüstungen (Teil A, Anlage A2),
- Nachweis über die Befähigung zur Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie in Umgebungen, die der Biostoffverordnung unterliegen (Teil A, Anlage A2),
- Sachkundenachweis nach TRGS 519 zur Ausführung von Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen (Teil A, Anlage A2),
- Vorlage einer Mustergefährdungsbeurteilung für die auszuführenden Arbeiten / Dienstleistungen
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit dem Nachweis von Industriereinigungsarbeiten in Industrieanlagen und/oder Heizkraftwerken (Teil A, Anlage A3),
Abschnitt IV: Verfahren
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im Lieferantenportal der BSR. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
März 2026
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.