20211005 Mietservice für Schmutzfangmatten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SE FM-VgV-064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20211005 Mietservice für Schmutzfangmatten
Anlieferung, Reinigung und Tausch von Schmutzfangmatten diverser Größen
Berlin, Bezirk Reinickendorf
Anlieferung, Reinigung und Tausch von 404 Schmutzfangmatten diverser Größen in 64 Objekten in Berlin-Reinickendorf:
- in Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Sonderpädagogische Förderzentren)
- in diversen Einrichtungen (Bürodienstgebäude, Freizeiteinrichtungen, Aussiedlerberatungsstelle, Werkhof, Unterkünfte und Friedhöfe)
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer am 30.11.2026.
siehe Beschreibung der Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" [Wirt 124 EU], alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen.
Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 2140.1]
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck " Erklärung gem. § 1Abs. 2 der Frauenförderung" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] [Wirt 2141].
4. Eigenerklärungen zu Verhinderung von Benachteiligung [Wirt 2143], sowie Kontrollen und Sanktionen [Wirt2144]
Falls zutreffend:
5. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen. [Wirt 235 + Wirt 236]
6. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft. [Wirt 238]
Die genannten Wirt-Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für die Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3.
1. Erklärung, dass eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflicht vorliegt.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren. (Vordruck: Angaben zum Unternehmen)
Als Mindestbedingung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen von min. 200.000 €!
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzliste mit mind. drei von Auftragsvolumen und Komplexität her vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre (ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung
- Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer
und E-Mailadresse
- Angaben zum Leistungszeitraum und erbrachten Leistungsumfang
(ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Berücksichtigt werden nur Angebote, die eine 100 %ige Erfüllung des Auftrages gemäß der Leistungsbeschreibung aufweisen. Die Abdeckung/Erfüllung der Leistungsbeschreibung ist durch schriftliche Stellungnahme/Erklärung des Bieters darzulegen und dem Angebot beizufügen. Siehe Vergabeunterlagen.
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen:
1.) Personenschäden und Sachschäden 2.000.000 € 2-fach maximiert
2.) Vermögensschäden sowie Schaden
gemäß Bundesdatenschutzgesetz 200.000 €
3.) Obhuts- und Bearbeitungsschäden 150.000 €
4.) Abwasserschäden 150.000 €
Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig. Die gültige Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform (http://www.berlin.de vergabeplattform) zu informieren.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation ist mindestens der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Vergabemindestlohn bzw. der für die Branche gültige (höhere) Tariflohn, sowie die ab 2022 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Es ist nur sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen.
(8) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen in den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer