Umzugsleistungen für das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen für das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. In gemeinsamer Trägerschaft werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) erbracht. Zu den Aufgaben der Jobcenter gehört die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Der aktuelle Sitz des Auftraggebers liegt in der Rudi-Dutschke-Str. 3 in 10969 Berlin. Neuer Sitz des Auftraggebers wird die Landsberger Allee 50/52 in 10249 Berlin sein. Der Umzug von der Rudi-Dutschke-Str. zur Landsberger Allee soll in 8 einzelnen Zügen absolviert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geschuldet ist der Umzug als Komplettleistung. Die Umzugstätigkeit umfasst grundsätzlich die im Folgenden angeführten Tätigkeiten sowie sämtliche weiteren Leistungen, die für einen vollständigen Umzug erkennbar erforderlich sind:
Rechtzeitige Anlieferung und Bereitstellung des gesamten notwendigen Packmate-
rials nach vorheriger Terminabsprache mit dem Auftraggeber; Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen sowie Schwerlastregalen; Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen (z.B. Aufstellskizzen); Fachgerechtes Verpacken von Akten (Hängeakten und/oder Ringordner) in bedarfsgerechte Behältnisse; Es müssen Rollwagen nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. mit undurchsichtiger, z.B. schwarzer Folie, umwickelt werden; Fachgerechtes Beladen des vorgesehenen, geeigneten Transportmittels; Das Umzugsgut ist unter Berücksichtigung der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kürzesten Wegstrecke zu transportieren; Auspacken von Akten (Hängeakten und/oder Ringordner) und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen bei Beibehaltung der Gliederung/Sortierung; Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen sowie von Schwerlast- bzw. Lastenregalen in den Lagerräumen einschl. standsicherer Verankerung der Regalreihen; Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen; Beräumung der Räume, Flure und Verkehrswege von Verpackungs- und Transportmaterial; Begehung/Abnahme des Umzugsbereiches am Ende jeden Umzugstages und zum Ende des Gesamtumzuges
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
1. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer aktuellen Gültigkeit; alternativ: Eigenerklärung im Hinblick auf die Verpflichtung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen
2. Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz für jeweils die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
Zu 1: Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden jeweils in branchenüblicher Höhe
Zu 2: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von jeweils mind. EUR 750.000 brutto
1. Aussagekräftige unternehmensbezogene Referenzen (vergleichbare und fertiggestellte Aufträge) seit 2019
Zu 1: Mindestens 3 aussagekräftige unternehmensbezogene Referenzen; Mindestens eine Referenz muss eine Umzugsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber betreffen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.