Personaldienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05474
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Personal für den Bereich IT im Java-Umfeld durch den AN zur Festanstellung bei der TK.
Java-Web Entwickler
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Die Leistung beinhaltet die Personalvermittlung für offene Stellen im Bereich Java-Web Entwicklung zur Festanstellung bei der TK. Die Aufgabenbeschreibung der zu besetzenden Stellen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Java Entwickler
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Die Leistung beinhaltet die Personalvermittlung für offene Stellen im Bereich Java Entwicklung zur Festanstellung bei der TK. Die Aufgabenbeschreibung der zu besetzenden Stellen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Java Entwickler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Java Web Entwickler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDZE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.