Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Berlin
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen zur Vergabe der Generalplanungsleistungen ab der Leistungsphase 5 im Bauvorhaben zur Sanierung und Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Die Leistungen wurden bereits erbracht. Die formelle Beauftragung der bereits erbrachten zusätzlichen Projektsteuerungsleistungen erfolgte nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist nach Veröffentlichung der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a) GWB liegen vor. Bei der Erbringung der zusätzlichen Projektsteuerungsleistungen durch einen Dritten entstehen Schnittstellen, die erhebliche Risiken in terminlicher Hinsicht sowie Gewährleistungsschnittstellen mit sich bringen würden. Eine genaue Zuordnung von Mängeln wäre im Einzelfall sehr schwer. Eine Durchsetzung der Mängelansprüche wäre in diesem Zusammenhang erheblich erschwert. Die Beauftragung einen dritten Unternehmens würde zudem einen erheblichen zusätzlichen Koordinierungs- und Kostenaufwand für die Auftraggeberin im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) GWB bedeuten.
Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 % gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Unabhängig vom vorstehenden liegt eine wesentliche Änderung des Vertrags auch insofern nicht vor, als die benötigten Leistungen nur etwa 3.02 % des ursprünglichen Auftragswertes entsprechen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20497
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]