Rahmenvertrag über Agenturleistungen für Below-the-line-Marketingkommunikation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Agenturleistungen für Below-the-line-Marketingkommunikation
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Below-the-line-Marketingkommunikation für die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH). Der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption und Umsetzung von Konzepten mit geringerem strategischem Umfang und von Einzelmaßnahmen sowie zu Teilen die Adaptionen von Werbemitteln in den Bereichen der Marken- und Imagekommunikation, teilweise als zuarbeitende Adaptions- und Umsetzungsagentur.
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Below-the-line-Marketingkommunikation für die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH). Der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption und Umsetzung von Konzepten mit geringerem strategischem Umfang und von Einzelmaßnahmen sowie zu Teilen die Adaptionen von Werbemitteln in den Bereichen der Marken- und Imagekommunikation, teilweise als zuarbeitende Adaptions- und Umsetzungsagentur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich „Below-the-line-Marketingkommunikation“ für die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).