Sozialwahl 2023 (Briefwahl) // Bekanntmachung vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05823
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialwahl 2023 (Briefwahl) // Bekanntmachung vergebener Auftrag
Der Auftragnehmer (AN) wird im Rahmen der Durchführung der Sozialwahlen 2023 für die Techniker Krankenkasse (TK) und/oder die Handelskrankenkasse (hkk) die erforderlichen Wahlunterlagen bestehend aus
- einem Anschreiben mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag),
- einer Anlage mit Informationen zur Stimmabgabe,
- dem Stimmzettel und
- dem Fensterbriefumschlag (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden,
herstellen, für den Versand an ca. 8.600.000 Wahlberechtigte der TK (hkk: 700.000 Wahlberechtigte) aufbereiten und an den jeweils eingebundenen Postdienstleister übergeben.
Weiter wird der AN die als Rücklauf per Post eingegangenen Wahlunterlagen (ca. 2.580.000 Wahlbriefe TK, ca. 175.000 Wahlbriefe hkk) entgegennehmen, zwischenlagern und für die Auszählung aufbereiten, einen Abgleich der Online- mit den Briefwahlstimmen vornehmen (voraussichtliche Online-Stimmen der TK ca. 860.000; hkk ca. 70.000 Online-Stimmen), die Stimmzettel maschinell auswerten und die Wahlunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gem. § 91 Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) datenschutzgerecht vernichten, jeweils einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen.
Zudem übernimmt der AN während der Vertragslaufzeit die Beschaffung und Bereitstellung des Papiers.
Grundlage für die Sozialwahlen sind das SGB IV, SGB V sowie die SVWO, die Online-Wahl-VO sowie die Technische Richtlinie TR-03162.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der datenschutzgerechten Vernichtung der Stimmzettel und Wahlbriefumschläge, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die TK ist von der Handelskrankenkasse (hkk) bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen und den Vertrag abzuschließen.
Sozialwahl 2023 (Briefwahl) - TK
22305 Bundesweit
Siehe Ziffer II.1.4)
Sozialwahl 2023 (Briefwahl) - hkk
22305 Bundesweit
Siehe Ziffer II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sozialwahl 2023 (Briefwahl) - TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lütjensee
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 22952
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sozialwahl 2023 (Briefwahl) - hkk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für das Los 1 - TK (Zuschlag erteilt) gilt:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Für das Los 2 - kk (aufgehoben) gilt:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.